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2020 - Student mit Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit und Gewerbe - Hilfe

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  • Charlie24
    antwortet
    Einkommensteuererklärung darfst du nur eine einreichen, EÜR dagegen zwei, nämlich jeweils eine für freiberuflich und gewerblich.

    Welche Steuernummer wofür gilt, steht in den Schreiben des Finanzamts.

    Eine Gewerbesteuererklärung muss man von sich aus nur einreichen, wenn der Gewerbegewinn über 24.500,00 € liegt.

    Eine Umsatzsteuererklärung wird in den meisten Bundesländern auch von Kleinunternehmern verlangt.

    Die Anlage Vorsorgeaufwand füllt man als Student nur aus, wenn man selbst Beiträge zur Krankenversicherung entrichtet.

    Du gibst in der Einkommensteuererklärung deine Wohnadresse an, welche Bankverbindung du einträgst, bleibt dir überlassen.

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  • 2020 - Student mit Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit und Gewerbe - Hilfe

    Hallo liebe Elster-Community,

    Ich wette ihr könnt solche Posts schon nicht mehr sehen, aber zu meiner Verteidigung: Ich habe etliche Stunden in die Recherche gesteckt und die Informationen sind einfach zu uneindeutig, als dass ich es weiter schaffen würde, die Angaben nach "bestem" Gewissen auszufüllen und wollte freundlich um eure Hilfe bitten.

    Wichtig: Ich möchte wirklich nur das erforderliche Minimum ausfüllen um meiner gesetzlichen Pflicht nachzukommen - brauche keine Erstattungen für Druckerpapier o.ä. (Smiley)

    Meine Verhältnisse kurz zusammengefasst:

    Ich bin Hauptberuflich Student, verdiente aber als Synchronsprecher bei einem kleinen Projekt rund 50€ und danach noch mit einem Gewerbe im Bereich der "Mitgliedswerbung" (klassischer Telefonpromoter) ca. 1125€. Ich bin gesetzlich krankenversichert und war nie Arbeitnehmer in diesem Jahr.

    Ich war bis jetzt soweit, dass ich die ESt 1a, sowie Anlage S und G, so wie die verpflichtende Corona-Hilfen-Anlage ausfüllen muss. Natürlich muss auch eine EÜR übermittelt werden.

    1. Problem:
    Bei der ESt kann man nur eine Steuernummer angeben. Ich habe aber 2 - für jede Tätigkeit eine eigene. Was tun? Soll ich dann 2 ESt's erstellen?

    2. Problem:
    Muss ich eine Gewerbesteuererklärung-, und/oder Umsatzsteuererklärung einreichen, obwohl ich mit so geringen Einnahmen unter den Freibeträgen und damit unter die Kleinunternehmer-Regelung falle?

    3. Problem:
    Muss ich zwei EÜR's einreichen - für jede Tätigkeit eine eigene? Wenn nicht, wie soll man das innerhalb eines Formulars kenntlich machen, dass sie für beide gilt?

    4. Problem
    Muss ich die Anlage für den Vorsorgeaufwand ausfüllen, obwohl ich kein Arbeitnehmer war/bin?

    5. Problem
    Ich sehe keine Zeile in welcher der Unternehmenssitz bzw. die Adresse meines Einzelgewerbes eingetragen werden soll - reicht es also wenn ich am Anfang in der ESt meine Privatadresse eintrage?

    6. Problem
    Soll am Anfang der ESt bei der Bankverbindung mein Geschäftskonto, oder mein Privatkonto angegeben werden?

    7. Problem
    Wie muss ich das Überweisen meiner Einnahmen (habe keine Ausgaben) auf mein Privatkonto (um das Geld für mein Leben zu benutzen) erfassen? Wenn das überhaupt nötig ist...

    Mir fallen bestimmt auch noch mehr ein, aber damit wäre mir schon sehr geholfen. Falls euch noch andere Anträge/Formulare/Anlagen einfallen die ich beachten MUSS, dann sagt es mir bitte - ich wäre euch sehr dankbar.

    Lg
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