Da bei der Umsatzsteuer sowieso konsolidiert erklärt werden muss, gibst du dort beide Tätigkeiten an.
Wenn es eine Unternehmensadresse gibt und die für beide Unternehmen identisch ist, gibst du die an, falls ein Unternehmen
den Sitz in deiner Wohnung hat, würde ich die Privatadresse nehmen. In der Regel gibt es keinen schriftlichen Steuerbescheid
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
2020 - Student mit Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit und Gewerbe - Hilfe
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenSo ist das !
Soll dort bei Adresse dann diesmal vielleicht doch die Unternehmensadresse rein, oder wieder nur meine Privatadresse?
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenSo ist das !
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Demach 2 getrennte EÜRs mit getrennten Steuernummern!
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Gut...dann gebe ich einfach bei der Einkommenssteuererklärung die Nummer aus dem ersten Schreiben zur ersten Tätigkeit an (wo auch stand dass sie dafür ist) und kann mir sicher sein, dass das 2. Schreiben für das Gewerbe daran nichts verändert hat (auch wenn ich es nie gesehen habe).
Ich muss doch aber trotzdem 2 EÜR's abgeben? Ich kann ja nicht einfach in eine EÜR bei der ich nur eine Steuernummer am Anfang eingeben kann, die für mein Gewerbe nehmen, und dann Einnahmen aus der selbstständigen, anderen Tätigkeit mit auflisten(?).
Demach 2 getrennte EÜRs mit getrennten Steuernummern! Correct me if im wrong..
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Nach deiner Erklärung, muss ich mich rückversichern, welche von meinen beiden Steuernummern die richtige für die Startseite der Einkommenssteuererklärung ist.
der Startseite die betriebliche Steuernummer eingetragen, wenn es für den Betrieb eine eigene Steuernummer gibt. Das steht doch dabei:
Anzugeben ist die Steuernummer, unter der die Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- oder Feststellungserklärung abgegeben wird, es sei denn, für den Betrieb liegt eine eigenständige betriebliche Steuernummer vor.
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Zitat von FIGUL Beitrag anzeigenHallo,
die Startseite hast du nicht gesehen?
(Betriebs-)Steuernummer
Anzugeben ist die Steuernummer, unter der die Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- oder Feststellungserklärung abgegeben wird, es sei denn, für den Betrieb liegt eine eigenständige betriebliche Steuernummer vor.
Steuernummer eingeben
Nach deiner Erklärung, muss ich mich rückversichern, welche von meinen beiden Steuernummern die richtige für die Startseite der Einkommenssteuererklärung ist.
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Hallo,
die Startseite hast du nicht gesehen?
(Betriebs-)Steuernummer
Anzugeben ist die Steuernummer, unter der die Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- oder Feststellungserklärung abgegeben wird, es sei denn, für den Betrieb liegt eine eigenständige betriebliche Steuernummer vor.
Steuernummer eingeben
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Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
Hallo,
Absoluter Härtefall.
Was willst du denn rückversichern.
In die Anlage EÜR gibst du 2 Steuernummern ein.
Schau dir mal die EÜR an.
Beim Rückversichern ging es nämlich um die Eintragung der Steuernummer auf der Einkommenssteuererklärung, direkt beim Start unter den Allgemeinen Informationen. Dort ist nur eine eintragbar.
Und ich habe mir gerade nochmal das gesamte EÜR Formular angesehen und finde dort absolut keine Möglichkeit 2 Steuernummern einzutragen. Die einzige die eingetragen werden kann ist (quasi) zwischen Zeile 10 und 11. Dort gibt es nur eine dreigeteilte Zeile dafür. Wo siehst du die 2.? Ich lasse mich gerne eines besseren belehren.
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Zitat von thart Beitrag anzeigenAhh okay, das ist eine interessante Information. Hätte ich das Schreiben für die 2. Tätigkeit (Gewerbe) erhalten, würde dort also nicht stehen dass die dortige Steuernummer für die Einkommenssteuer oder etwas anderes ausser der Gewerbesteuer ist, ja? Man kann quasi sagen, dass die erste Steuernummer die man für eine Tätigkeit erhält, Vorrang hat? Werde mir das wohl nochmal vom FA rückversichern lassen, aber das wäre natürlich toll.
Absoluter Härtefall.
Was willst du denn rückversichern.
In die Anlage EÜR gibst du 2 Steuernummern ein.
Schau dir mal die EÜR an.
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Ahh okay, das ist eine interessante Information. Hätte ich das Schreiben für die 2. Tätigkeit (Gewerbe) erhalten, würde dort also nicht stehen dass die dortige Steuernummer für die Einkommenssteuer oder etwas anderes ausser der Gewerbesteuer ist, ja? Man kann quasi sagen, dass die erste Steuernummer die man für eine Tätigkeit erhält, Vorrang hat? Werde mir das wohl nochmal vom FA rückversichern lassen, aber das wäre natürlich toll.Zuletzt geändert von thart; 14.10.2021, 13:52.
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Nur das für die erste Tätigkeit. Dort stand, dass es für Einkommens- und Umsatzsteuer ist.
und auch für eine eventuelle Gewerbesteuererklärung.
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Habe leider nie das 2. Schreiben für mein Gewerbe erhalten. Nur das für die erste Tätigkeit. Dort stand, dass es für Einkommens- und Umsatzsteuer ist. Werde wohl nochmal das Finanzamt bitten müssen, mir dieses Schreiben erneut auszustellen, damit ich weiß woran ich bin.. *seufz* Aber danke
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In den Schreiben der Finanzämter, mit denen die Steuernummern vergeben werden, steht immer, für welche Steuerarten eine Steuernummer gilt
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenEinkommensteuererklärung darfst du nur eine einreichen, EÜR dagegen zwei, nämlich jeweils eine für freiberuflich und gewerblich.
Welche Steuernummer wofür gilt, steht in den Schreiben des Finanzamts.
Eine Gewerbesteuererklärung muss man von sich aus nur einreichen, wenn der Gewerbegewinn über 24.500,00 € liegt.
Eine Umsatzsteuererklärung wird in den meisten Bundesländern auch von Kleinunternehmern verlangt.
Die Anlage Vorsorgeaufwand füllt man als Student nur aus, wenn man selbst Beiträge zur Krankenversicherung entrichtet.
Du gibst in der Einkommensteuererklärung deine Wohnadresse an, welche Bankverbindung du einträgst, bleibt dir überlassen.
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