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  • Charlie24
    antwortet
    Da bei der Umsatzsteuer sowieso konsolidiert erklärt werden muss, gibst du dort beide Tätigkeiten an.

    Wenn es eine Unternehmensadresse gibt und die für beide Unternehmen identisch ist, gibst du die an, falls ein Unternehmen

    den Sitz in deiner Wohnung hat, würde ich die Privatadresse nehmen. In der Regel gibt es keinen schriftlichen Steuerbescheid

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  • thart
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    So ist das !
    Eine Frage hätte ich doch noch - sorry: Bei der Umsatzsteuererklärung...muss ich dort bei den Allgemeinen Angaben bei "Art des Unternehmens" beide Tätigkeiten erwähnen, oder nur die erste nicht gewerbliche, von welcher ich auch die Steuernummer angegeben habe (weil auf dem Schreiben ja stand, dass diese Steuernummer für die Umsatzsteuer ist).

    Soll dort bei Adresse dann diesmal vielleicht doch die Unternehmensadresse rein, oder wieder nur meine Privatadresse?

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  • thart
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    So ist das !
    Uff - danke für die Engelsgeduld und für die deutliche erhöhte Klarheit aufgrund der wertvollen Informationen

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  • Charlie24
    antwortet
    Demach 2 getrennte EÜRs mit getrennten Steuernummern!
    So ist das !

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  • thart
    antwortet
    Gut...dann gebe ich einfach bei der Einkommenssteuererklärung die Nummer aus dem ersten Schreiben zur ersten Tätigkeit an (wo auch stand dass sie dafür ist) und kann mir sicher sein, dass das 2. Schreiben für das Gewerbe daran nichts verändert hat (auch wenn ich es nie gesehen habe).

    Ich muss doch aber trotzdem 2 EÜR's abgeben? Ich kann ja nicht einfach in eine EÜR bei der ich nur eine Steuernummer am Anfang eingeben kann, die für mein Gewerbe nehmen, und dann Einnahmen aus der selbstständigen, anderen Tätigkeit mit auflisten(?).

    Demach 2 getrennte EÜRs mit getrennten Steuernummern! Correct me if im wrong..

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  • Charlie24
    antwortet
    Nach deiner Erklärung, muss ich mich rückversichern, welche von meinen beiden Steuernummern die richtige für die Startseite der Einkommenssteuererklärung ist.
    Nein, denn zu dieser Steuernummer hast du doch ein Schreiben. Zwei Steuernummern sind außerdem nur in der EÜR anzugeben. Dort wird auf

    der Startseite die betriebliche Steuernummer eingetragen, wenn es für den Betrieb eine eigene Steuernummer gibt. Das steht doch dabei:

    Anzugeben ist die Steuernummer, unter der die Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- oder Feststellungserklärung abgegeben wird, es sei denn, für den Betrieb liegt eine eigenständige betriebliche Steuernummer vor.

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  • thart
    antwortet
    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
    Hallo,

    die Startseite hast du nicht gesehen?

    (Betriebs-)Steuernummer


    Anzugeben ist die Steuernummer, unter der die Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- oder Feststellungserklärung abgegeben wird, es sei denn, für den Betrieb liegt eine eigenständige betriebliche Steuernummer vor.

    Steuernummer eingeben
    Doch die habe ich gesehen. Da ich aber kein zweites Schreiben für das Gewerbe erhalten habe, und mir die existierende, zweite, eigenständige betriebliche Steuernummer nur am Telefon von der Mitarbeiterin mitgeteilt wurde, gibt es auf jeden Fall eine Zweite und ich weiß nicht, ob diese nun vielleicht die aktuelle für meine Einkommenssteuer ist.

    Nach deiner Erklärung, muss ich mich rückversichern, welche von meinen beiden Steuernummern die richtige für die Startseite der Einkommenssteuererklärung ist.

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  • FIGUL
    antwortet
    Hallo,

    die Startseite hast du nicht gesehen?

    (Betriebs-)Steuernummer


    Anzugeben ist die Steuernummer, unter der die Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- oder Feststellungserklärung abgegeben wird, es sei denn, für den Betrieb liegt eine eigenständige betriebliche Steuernummer vor.

    Steuernummer eingeben

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  • thart
    antwortet
    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen

    Hallo,

    Absoluter Härtefall.
    Was willst du denn rückversichern.
    In die Anlage EÜR gibst du 2 Steuernummern ein.
    Schau dir mal die EÜR an.
    Weiß leider bei bestem Willen nicht wie du darauf kommst. Dein Vorgänger hat doch auch schon gesagt, dass ich 2 EÜR machen muss.

    Beim Rückversichern ging es nämlich um die Eintragung der Steuernummer auf der Einkommenssteuererklärung, direkt beim Start unter den Allgemeinen Informationen. Dort ist nur eine eintragbar.

    Und ich habe mir gerade nochmal das gesamte EÜR Formular angesehen und finde dort absolut keine Möglichkeit 2 Steuernummern einzutragen. Die einzige die eingetragen werden kann ist (quasi) zwischen Zeile 10 und 11. Dort gibt es nur eine dreigeteilte Zeile dafür. Wo siehst du die 2.? Ich lasse mich gerne eines besseren belehren.

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  • FIGUL
    antwortet
    Zitat von thart Beitrag anzeigen
    Ahh okay, das ist eine interessante Information. Hätte ich das Schreiben für die 2. Tätigkeit (Gewerbe) erhalten, würde dort also nicht stehen dass die dortige Steuernummer für die Einkommenssteuer oder etwas anderes ausser der Gewerbesteuer ist, ja? Man kann quasi sagen, dass die erste Steuernummer die man für eine Tätigkeit erhält, Vorrang hat? Werde mir das wohl nochmal vom FA rückversichern lassen, aber das wäre natürlich toll.
    Hallo,

    Absoluter Härtefall.
    Was willst du denn rückversichern.
    In die Anlage EÜR gibst du 2 Steuernummern ein.
    Schau dir mal die EÜR an.

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  • thart
    antwortet
    Ahh okay, das ist eine interessante Information. Hätte ich das Schreiben für die 2. Tätigkeit (Gewerbe) erhalten, würde dort also nicht stehen dass die dortige Steuernummer für die Einkommenssteuer oder etwas anderes ausser der Gewerbesteuer ist, ja? Man kann quasi sagen, dass die erste Steuernummer die man für eine Tätigkeit erhält, Vorrang hat? Werde mir das wohl nochmal vom FA rückversichern lassen, aber das wäre natürlich toll.
    Zuletzt geändert von thart; 14.10.2021, 13:52.

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  • Charlie24
    antwortet
    Nur das für die erste Tätigkeit. Dort stand, dass es für Einkommens- und Umsatzsteuer ist.
    Aber dann kennst du doch die Steuernummer für die Einkommens- und die Umsatzsteuer, die zweite Steuernummer ist dann die für die EÜR für das Gewerbe

    und auch für eine eventuelle Gewerbesteuererklärung.

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  • thart
    antwortet
    Habe leider nie das 2. Schreiben für mein Gewerbe erhalten. Nur das für die erste Tätigkeit. Dort stand, dass es für Einkommens- und Umsatzsteuer ist. Werde wohl nochmal das Finanzamt bitten müssen, mir dieses Schreiben erneut auszustellen, damit ich weiß woran ich bin.. *seufz* Aber danke

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  • Charlie24
    antwortet
    In den Schreiben der Finanzämter, mit denen die Steuernummern vergeben werden, steht immer, für welche Steuerarten eine Steuernummer gilt

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  • thart
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Einkommensteuererklärung darfst du nur eine einreichen, EÜR dagegen zwei, nämlich jeweils eine für freiberuflich und gewerblich.

    Welche Steuernummer wofür gilt, steht in den Schreiben des Finanzamts.

    Eine Gewerbesteuererklärung muss man von sich aus nur einreichen, wenn der Gewerbegewinn über 24.500,00 € liegt.

    Eine Umsatzsteuererklärung wird in den meisten Bundesländern auch von Kleinunternehmern verlangt.

    Die Anlage Vorsorgeaufwand füllt man als Student nur aus, wenn man selbst Beiträge zur Krankenversicherung entrichtet.

    Du gibst in der Einkommensteuererklärung deine Wohnadresse an, welche Bankverbindung du einträgst, bleibt dir überlassen.
    Danke, das ist schonmal sehr hilfreich - allerdings verstehe ich dann immer noch nicht, welche der beiden Steuernummern ich bei der Einkommenssteuererklärung auf der Startseite des Formulars eingeben soll. Das trennen der beiden in der EÜR bzw. Anlage G und S ist relativ logisch und einfach, aber ja...das am Anfang der ESt verwirrt mich sehr..

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