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2020 - Student mit Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit und Gewerbe - Hilfe

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    2020 - Student mit Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit und Gewerbe - Hilfe

    Hallo liebe Elster-Community,

    Ich wette ihr könnt solche Posts schon nicht mehr sehen, aber zu meiner Verteidigung: Ich habe etliche Stunden in die Recherche gesteckt und die Informationen sind einfach zu uneindeutig, als dass ich es weiter schaffen würde, die Angaben nach "bestem" Gewissen auszufüllen und wollte freundlich um eure Hilfe bitten.

    Wichtig: Ich möchte wirklich nur das erforderliche Minimum ausfüllen um meiner gesetzlichen Pflicht nachzukommen - brauche keine Erstattungen für Druckerpapier o.ä. (Smiley)

    Meine Verhältnisse kurz zusammengefasst:

    Ich bin Hauptberuflich Student, verdiente aber als Synchronsprecher bei einem kleinen Projekt rund 50€ und danach noch mit einem Gewerbe im Bereich der "Mitgliedswerbung" (klassischer Telefonpromoter) ca. 1125€. Ich bin gesetzlich krankenversichert und war nie Arbeitnehmer in diesem Jahr.

    Ich war bis jetzt soweit, dass ich die ESt 1a, sowie Anlage S und G, so wie die verpflichtende Corona-Hilfen-Anlage ausfüllen muss. Natürlich muss auch eine EÜR übermittelt werden.

    1. Problem:
    Bei der ESt kann man nur eine Steuernummer angeben. Ich habe aber 2 - für jede Tätigkeit eine eigene. Was tun? Soll ich dann 2 ESt's erstellen?

    2. Problem:
    Muss ich eine Gewerbesteuererklärung-, und/oder Umsatzsteuererklärung einreichen, obwohl ich mit so geringen Einnahmen unter den Freibeträgen und damit unter die Kleinunternehmer-Regelung falle?

    3. Problem:
    Muss ich zwei EÜR's einreichen - für jede Tätigkeit eine eigene? Wenn nicht, wie soll man das innerhalb eines Formulars kenntlich machen, dass sie für beide gilt?

    4. Problem
    Muss ich die Anlage für den Vorsorgeaufwand ausfüllen, obwohl ich kein Arbeitnehmer war/bin?

    5. Problem
    Ich sehe keine Zeile in welcher der Unternehmenssitz bzw. die Adresse meines Einzelgewerbes eingetragen werden soll - reicht es also wenn ich am Anfang in der ESt meine Privatadresse eintrage?

    6. Problem
    Soll am Anfang der ESt bei der Bankverbindung mein Geschäftskonto, oder mein Privatkonto angegeben werden?

    7. Problem
    Wie muss ich das Überweisen meiner Einnahmen (habe keine Ausgaben) auf mein Privatkonto (um das Geld für mein Leben zu benutzen) erfassen? Wenn das überhaupt nötig ist...

    Mir fallen bestimmt auch noch mehr ein, aber damit wäre mir schon sehr geholfen. Falls euch noch andere Anträge/Formulare/Anlagen einfallen die ich beachten MUSS, dann sagt es mir bitte - ich wäre euch sehr dankbar.

    Lg

    #2
    Einkommensteuererklärung darfst du nur eine einreichen, EÜR dagegen zwei, nämlich jeweils eine für freiberuflich und gewerblich.

    Welche Steuernummer wofür gilt, steht in den Schreiben des Finanzamts.

    Eine Gewerbesteuererklärung muss man von sich aus nur einreichen, wenn der Gewerbegewinn über 24.500,00 € liegt.

    Eine Umsatzsteuererklärung wird in den meisten Bundesländern auch von Kleinunternehmern verlangt.

    Die Anlage Vorsorgeaufwand füllt man als Student nur aus, wenn man selbst Beiträge zur Krankenversicherung entrichtet.

    Du gibst in der Einkommensteuererklärung deine Wohnadresse an, welche Bankverbindung du einträgst, bleibt dir überlassen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Einkommensteuererklärung darfst du nur eine einreichen, EÜR dagegen zwei, nämlich jeweils eine für freiberuflich und gewerblich.

      Welche Steuernummer wofür gilt, steht in den Schreiben des Finanzamts.

      Eine Gewerbesteuererklärung muss man von sich aus nur einreichen, wenn der Gewerbegewinn über 24.500,00 € liegt.

      Eine Umsatzsteuererklärung wird in den meisten Bundesländern auch von Kleinunternehmern verlangt.

      Die Anlage Vorsorgeaufwand füllt man als Student nur aus, wenn man selbst Beiträge zur Krankenversicherung entrichtet.

      Du gibst in der Einkommensteuererklärung deine Wohnadresse an, welche Bankverbindung du einträgst, bleibt dir überlassen.
      Danke, das ist schonmal sehr hilfreich - allerdings verstehe ich dann immer noch nicht, welche der beiden Steuernummern ich bei der Einkommenssteuererklärung auf der Startseite des Formulars eingeben soll. Das trennen der beiden in der EÜR bzw. Anlage G und S ist relativ logisch und einfach, aber ja...das am Anfang der ESt verwirrt mich sehr..

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        #4
        In den Schreiben der Finanzämter, mit denen die Steuernummern vergeben werden, steht immer, für welche Steuerarten eine Steuernummer gilt
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          Habe leider nie das 2. Schreiben für mein Gewerbe erhalten. Nur das für die erste Tätigkeit. Dort stand, dass es für Einkommens- und Umsatzsteuer ist. Werde wohl nochmal das Finanzamt bitten müssen, mir dieses Schreiben erneut auszustellen, damit ich weiß woran ich bin.. *seufz* Aber danke

          Kommentar


            #6
            Nur das für die erste Tätigkeit. Dort stand, dass es für Einkommens- und Umsatzsteuer ist.
            Aber dann kennst du doch die Steuernummer für die Einkommens- und die Umsatzsteuer, die zweite Steuernummer ist dann die für die EÜR für das Gewerbe

            und auch für eine eventuelle Gewerbesteuererklärung.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Ahh okay, das ist eine interessante Information. Hätte ich das Schreiben für die 2. Tätigkeit (Gewerbe) erhalten, würde dort also nicht stehen dass die dortige Steuernummer für die Einkommenssteuer oder etwas anderes ausser der Gewerbesteuer ist, ja? Man kann quasi sagen, dass die erste Steuernummer die man für eine Tätigkeit erhält, Vorrang hat? Werde mir das wohl nochmal vom FA rückversichern lassen, aber das wäre natürlich toll.
              Zuletzt geändert von thart; 14.10.2021, 14:52.

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                #8
                Zitat von thart Beitrag anzeigen
                Ahh okay, das ist eine interessante Information. Hätte ich das Schreiben für die 2. Tätigkeit (Gewerbe) erhalten, würde dort also nicht stehen dass die dortige Steuernummer für die Einkommenssteuer oder etwas anderes ausser der Gewerbesteuer ist, ja? Man kann quasi sagen, dass die erste Steuernummer die man für eine Tätigkeit erhält, Vorrang hat? Werde mir das wohl nochmal vom FA rückversichern lassen, aber das wäre natürlich toll.
                Hallo,

                Absoluter Härtefall.
                Was willst du denn rückversichern.
                In die Anlage EÜR gibst du 2 Steuernummern ein.
                Schau dir mal die EÜR an.
                Gruß FIGUL

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen

                  Hallo,

                  Absoluter Härtefall.
                  Was willst du denn rückversichern.
                  In die Anlage EÜR gibst du 2 Steuernummern ein.
                  Schau dir mal die EÜR an.
                  Weiß leider bei bestem Willen nicht wie du darauf kommst. Dein Vorgänger hat doch auch schon gesagt, dass ich 2 EÜR machen muss.

                  Beim Rückversichern ging es nämlich um die Eintragung der Steuernummer auf der Einkommenssteuererklärung, direkt beim Start unter den Allgemeinen Informationen. Dort ist nur eine eintragbar.

                  Und ich habe mir gerade nochmal das gesamte EÜR Formular angesehen und finde dort absolut keine Möglichkeit 2 Steuernummern einzutragen. Die einzige die eingetragen werden kann ist (quasi) zwischen Zeile 10 und 11. Dort gibt es nur eine dreigeteilte Zeile dafür. Wo siehst du die 2.? Ich lasse mich gerne eines besseren belehren.

                  Kommentar


                    #10
                    Hallo,

                    die Startseite hast du nicht gesehen?

                    (Betriebs-)Steuernummer


                    Anzugeben ist die Steuernummer, unter der die Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- oder Feststellungserklärung abgegeben wird, es sei denn, für den Betrieb liegt eine eigenständige betriebliche Steuernummer vor.

                    Steuernummer eingeben

                    Gruß FIGUL

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                      Hallo,

                      die Startseite hast du nicht gesehen?

                      (Betriebs-)Steuernummer


                      Anzugeben ist die Steuernummer, unter der die Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- oder Feststellungserklärung abgegeben wird, es sei denn, für den Betrieb liegt eine eigenständige betriebliche Steuernummer vor.

                      Steuernummer eingeben
                      Doch die habe ich gesehen. Da ich aber kein zweites Schreiben für das Gewerbe erhalten habe, und mir die existierende, zweite, eigenständige betriebliche Steuernummer nur am Telefon von der Mitarbeiterin mitgeteilt wurde, gibt es auf jeden Fall eine Zweite und ich weiß nicht, ob diese nun vielleicht die aktuelle für meine Einkommenssteuer ist.

                      Nach deiner Erklärung, muss ich mich rückversichern, welche von meinen beiden Steuernummern die richtige für die Startseite der Einkommenssteuererklärung ist.

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                        #12
                        Nach deiner Erklärung, muss ich mich rückversichern, welche von meinen beiden Steuernummern die richtige für die Startseite der Einkommenssteuererklärung ist.
                        Nein, denn zu dieser Steuernummer hast du doch ein Schreiben. Zwei Steuernummern sind außerdem nur in der EÜR anzugeben. Dort wird auf

                        der Startseite die betriebliche Steuernummer eingetragen, wenn es für den Betrieb eine eigene Steuernummer gibt. Das steht doch dabei:

                        Anzugeben ist die Steuernummer, unter der die Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- oder Feststellungserklärung abgegeben wird, es sei denn, für den Betrieb liegt eine eigenständige betriebliche Steuernummer vor.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Gut...dann gebe ich einfach bei der Einkommenssteuererklärung die Nummer aus dem ersten Schreiben zur ersten Tätigkeit an (wo auch stand dass sie dafür ist) und kann mir sicher sein, dass das 2. Schreiben für das Gewerbe daran nichts verändert hat (auch wenn ich es nie gesehen habe).

                          Ich muss doch aber trotzdem 2 EÜR's abgeben? Ich kann ja nicht einfach in eine EÜR bei der ich nur eine Steuernummer am Anfang eingeben kann, die für mein Gewerbe nehmen, und dann Einnahmen aus der selbstständigen, anderen Tätigkeit mit auflisten(?).

                          Demach 2 getrennte EÜRs mit getrennten Steuernummern! Correct me if im wrong..

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                            #14
                            Demach 2 getrennte EÜRs mit getrennten Steuernummern!
                            So ist das !
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                              So ist das !
                              Uff - danke für die Engelsgeduld und für die deutliche erhöhte Klarheit aufgrund der wertvollen Informationen

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