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    #16
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    So ist das !
    Eine Frage hätte ich doch noch - sorry: Bei der Umsatzsteuererklärung...muss ich dort bei den Allgemeinen Angaben bei "Art des Unternehmens" beide Tätigkeiten erwähnen, oder nur die erste nicht gewerbliche, von welcher ich auch die Steuernummer angegeben habe (weil auf dem Schreiben ja stand, dass diese Steuernummer für die Umsatzsteuer ist).

    Soll dort bei Adresse dann diesmal vielleicht doch die Unternehmensadresse rein, oder wieder nur meine Privatadresse?

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      #17
      Da bei der Umsatzsteuer sowieso konsolidiert erklärt werden muss, gibst du dort beide Tätigkeiten an.

      Wenn es eine Unternehmensadresse gibt und die für beide Unternehmen identisch ist, gibst du die an, falls ein Unternehmen

      den Sitz in deiner Wohnung hat, würde ich die Privatadresse nehmen. In der Regel gibt es keinen schriftlichen Steuerbescheid
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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