EÜR Freischaffende Musikerin (Berufseinsteigerin)

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  • Anna21
    Neuer Benutzer
    • 15.10.2021
    • 5

    #1

    EÜR Freischaffende Musikerin (Berufseinsteigerin)

    Guten Tag,

    ich bin freischaffende Künstlerin, frisch fertig studiert und seit dem Jahr 2020 als Cellolehrerin sowie Konzertcellistin tätig (Kleinunternehmerin nach §19, umsatzsteuerbefreit).


    Beim Ausfüllen der "Anlage EÜR" bin ich bereits bei den Allgemeinen Angaben unsicher und wäre dankbar für Hilfe!
    Rechtsform des Betriebs (ICH HABE KEINEN BETRIEB!?): Angehörige der Freien Berufe
    Einkunftsart:
    hier habe ich die Wahl zwischen NICHT zutreffenden Optionen: Gewerbebetrieb/ Land-Forstwirtschaft/Selbstständige Arbeit. -> ?
    Betriebsinhaber:
    gibt es natürlich nicht...

    Hat jemand einen Tipp? Gibt es unterschiedliche EÜR-Anlagen?

    VIELEN DANK für Unterstützung!

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  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Natürlich hast Du einen Betrieb. Die freien Berufe haben keine gewerblichen Einkünfte, und auch keine aus Land- und Forstwirtschaft, sondern Einkünfte aus Selbständiger Arbeit. Und sicher bist Du der Betriebsinhaber.

    Kommentar

    • Anna21
      Neuer Benutzer
      • 15.10.2021
      • 5

      #3
      Vielen Dank!

      Kommentar

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