In der Anlage Vorsorgeaufwand bin ich mir in den Zeilen 54-55 nicht sicher, was anzugeben ist.
Ich habe mich als angestellte Ärztin von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen, zahle aber in das zuständige Versorgungswerk den Pflichtbeitrag ein (also analog zu der ges. Rentenversicherung).
Heißt das, ich muss meinen Haken in Zeile 54 machen (also: es bestand 2020 keine gesetzliche Rentenversicherungspflicht aus dem aktiven Dienstverhältnis / aus der Tätigkeit)? Die Auswahlmöglichkeiten dahinter passen dann aber alle nicht (bin ja kein Richter, Soldat, Geistlicher, Student, Schüler Pensionär oder so...).
Wenn man bei 54 den Haken macht, muss ich bei 55 "Ja" oder "Nein" angeben? Für die Tätigkeit habe ich ja eingezahlt und habe damit auch einen Rentenanspruch, aber es entspricht ja nicht einer Pension, wie bei Beamten/Geistlichen/ Soldaten etc.?
Würde mich über eine Antwort sehr freuen. Vielen Dank!
Ich habe mich als angestellte Ärztin von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen, zahle aber in das zuständige Versorgungswerk den Pflichtbeitrag ein (also analog zu der ges. Rentenversicherung).
Heißt das, ich muss meinen Haken in Zeile 54 machen (also: es bestand 2020 keine gesetzliche Rentenversicherungspflicht aus dem aktiven Dienstverhältnis / aus der Tätigkeit)? Die Auswahlmöglichkeiten dahinter passen dann aber alle nicht (bin ja kein Richter, Soldat, Geistlicher, Student, Schüler Pensionär oder so...).
Wenn man bei 54 den Haken macht, muss ich bei 55 "Ja" oder "Nein" angeben? Für die Tätigkeit habe ich ja eingezahlt und habe damit auch einen Rentenanspruch, aber es entspricht ja nicht einer Pension, wie bei Beamten/Geistlichen/ Soldaten etc.?
Würde mich über eine Antwort sehr freuen. Vielen Dank!
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