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Anlage Vorsorgeaufwand: angestellte Ärztin, Zeile 54 und 55: Eingabe notwendig?

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    Anlage Vorsorgeaufwand: angestellte Ärztin, Zeile 54 und 55: Eingabe notwendig?

    In der Anlage Vorsorgeaufwand bin ich mir in den Zeilen 54-55 nicht sicher, was anzugeben ist.
    Ich habe mich als angestellte Ärztin von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen, zahle aber in das zuständige Versorgungswerk den Pflichtbeitrag ein (also analog zu der ges. Rentenversicherung).

    Heißt das, ich muss meinen Haken in Zeile 54 machen (also: es bestand 2020 keine gesetzliche Rentenversicherungspflicht aus dem aktiven Dienstverhältnis / aus der Tätigkeit)? Die Auswahlmöglichkeiten dahinter passen dann aber alle nicht (bin ja kein Richter, Soldat, Geistlicher, Student, Schüler Pensionär oder so...).

    Wenn man bei 54 den Haken macht, muss ich bei 55 "Ja" oder "Nein" angeben? Für die Tätigkeit habe ich ja eingezahlt und habe damit auch einen Rentenanspruch, aber es entspricht ja nicht einer Pension, wie bei Beamten/Geistlichen/ Soldaten etc.?

    Würde mich über eine Antwort sehr freuen. Vielen Dank!


    #2
    Mitglieder einen berufsständischen Versorgungswerks haben dort keine Angaben zu machen, diese Zeilen sind nur die dort

    auswählbaren Personengruppen relevant.

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Super, herzlichen Dank für die schnelle Antwort!

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