Bescheinigungen - Wie gehe ich da vor?

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  • gavagai_der_dritte
    Erfahrener Benutzer
    • 27.09.2018
    • 151

    #1

    Bescheinigungen - Wie gehe ich da vor?

    Ich arbeite seit Jahren mit „Mein Elster“ (nicht mit Elsterformular) und hoffe jedes Jahr, dass die Einkommensteuererklärung zügig vorangeht. 2021 ist wieder nicht das Jahr.

    Ziemlich am Anfang der Einkommensteuererklärung für 2020 komme ich auf „Bescheinigungen” „Möchten Sie Bescheinigungen einfüllen?” „Weiter ohne Bescheinigungen”

    In der „?”-Hilfe wird mir gesagt:

    Folgende Bescheinigungen werden für die letzten 4 Jahre bereitgestellt:
    • Lohnsteuerbescheinigung
    • Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung
    • Rentenbezugsmitteilung
    • Vorsorgeaufwendungen (z.B. Riester/Rürup)
    • Stammdaten
    • Religionszugehörigkeit
    • Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Elterngeld)

    Mir ist der gesamte Zusammenhang unklar.

    1) Bescheinigungen habe ich mein Leben lang ausgefüllt. Was ist einfüllen?

    2) Ich habe natürlich für 2020 eine inhaltsmäßig völlig verschiedene Rentenbescheinigung. Was bringen mir da die Bescheinigungen der letzten 4 Jahre?

    3) Soll ich deshalb ganz einfach mit „Weiter ohne Bescheinigungen” weitermachen? Ich habe aber viele Bescheinigungen. Kann ich die dann später noch geltend machen?
    Zuletzt geändert von gavagai_der_dritte; 20.10.2021, 09:44.
  • multi
    Erfahrener Benutzer
    • 03.01.2018
    • 4268

    #2
    Es geht darum, ob die von diversen Datenlieferanten (wie AG, DRV, KV) an die Finanzverwaltung übermittelten Daten abgerufen und ins Formular eingefüllt werden sollen. Man darf natürlich all seine Daten auch selber eintippen.

    Kommentar

    • gavagai_der_dritte
      Erfahrener Benutzer
      • 27.09.2018
      • 151

      #3
      Zitat von multi Beitrag anzeigen
      Es geht darum, ob die von diversen Datenlieferanten (wie AG, DRV, KV) an die Finanzverwaltung übermittelten Daten abgerufen und ins Formular eingefüllt werden sollen. Man darf natürlich all seine Daten auch selber eintippen.
      Danke. Jetzt will ELSTER:
      Bescheinigungen abrufen

      Bitte überprüfen Sie noch einmal Ihre Angaben und senden Sie anschließend Ihre Anfrage ab.
      Abrufcode eingeben

      Woher kriege ich den Abrufcode?
      Die Hilfe sagt
      Wenn Sie in Mein ELSTER mit Zertifikatsdatei registriert sind, benötigen Sie für den Abruf von Bescheinigungen und die Genehmigung von Anträgen einer anderen Person einen sogenannten Abrufcode.
      Allerdings will ich nicht für eine andere Person abrufen, sondern für mich. Habe ich definitiv angeklickt.
      Die Hilfe sagt weiter
      Der Abrufcode wird Ihnen von der Steuerverwaltung im Rahmen der Zustimmung zum Abruf von Bescheinigungen oder bei separater Beantragung per Post zugesendet.
      Das war dann irgendwann 2019 per Post.
      Ist mir alles vile zu kompliziert. Ich mache es ohne Bescheinigungen abrufen. Ich will nicht wieder x Tage auf die Snailpost warten.

      Zuletzt geändert von gavagai_der_dritte; 20.10.2021, 13:13.

      Kommentar

      • multi
        Erfahrener Benutzer
        • 03.01.2018
        • 4268

        #4
        Zitat von gavagai_der_dritte Beitrag anzeigen
        Woher kriege ich den Abrufcode?
        Das hast du letztes Jahr schon gefragt, festgestellt, dass Mein Elster behauptet, dass du schon einen hättest, woran du dich dann aber nicht erinnern könntest, den Brief dann aber doch gefunden hast. Insofern macht eine Antwort auf deine Frage keinen Sinn, sie bliebe eh nicht hängen.

        Kommentar

        • gavagai_der_dritte
          Erfahrener Benutzer
          • 27.09.2018
          • 151

          #5
          Zitat von multi Beitrag anzeigen
          Insofern macht eine Antwort auf deine Frage keinen Sinn, sie bliebe eh nicht hängen.
          Warum hast du dann geantwortet, wenn es nach deiner Meinung sinnlos ist?
          Danke trotzdem.

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45933

            #6
            Ab einem bestimmten Alter ist es ratsam, Passwörter, PIN's und andere Codes, zu denen auch der Abrufcode gehört, in einem

            Passwortmanager zu speichern. Dann muss man sich nämlich nur noch 1 Passwort merken. Ich mache das schon seit 15 Jahren so,

            wobei ich meinen Abrufcode zufällig sogar auswendig weiß. Das hat aber mit meinen Forumsaktivitäten zu tun. Die meisten Leute

            brauchen den Abrufcode einmal im Jahr, verständlich, dass man sich den nicht merken kann.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            • gavagai_der_dritte
              Erfahrener Benutzer
              • 27.09.2018
              • 151

              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Ab einem bestimmten Alter ist es ratsam, Passwörter, PIN's und andere Codes, zu denen auch der Abrufcode gehört, in einem

              Passwortmanager zu speichern. Dann muss man sich nämlich nur noch 1 Passwort merken. Ich mache das schon seit 15 Jahren so,

              wobei ich meinen Abrufcode zufällig sogar auswendig weiß. Das hat aber mit meinen Forumsaktivitäten zu tun. Die meisten Leute

              brauchen den Abrufcode einmal im Jahr, verständlich, dass man sich den nicht merken kann.
              Das ist eine Frage der Herangehensweise.
              1) Ich hatte gedacht, dass ich den Abrufcode nur 1 x im Leben brauche. (Das Schreiben mit Code von 2019 habe ich inzwischen gefunden, benötige es aber nicht mehr, weil ich es auch ohne den Formularübernahmekram hinkriege. Die Beträge muss man in beiden Fällen sowieiso nue eingeben, da ist es ohne ausgefülltem Formular fast besser, weil dann nicht versehentlich was vom Vorjahr drin stehen bleibt).
              2) Mit 1 Passwort für alle Systeme, Programme und Dienste und Konten usw. hat man alles schön im Griff, solange der Passwortmanger arbeitet und solange niemand dieses 1 Superpasswort ausspäht.

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              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 45933

                #8
                Die Beträge muss man in beiden Fällen sowieiso nue eingeben, da ist es ohne ausgefülltem Formular fast besser, weil dann nicht versehentlich was vom Vorjahr drin stehen bleibt).
                Der Bescheinigungsabruf überschreibt alle gleichartigen Einträge aus dem Vorjahr, außerdem sieht man an einer Farbcodierung, welche Werte aus

                dem Vorjahr stammen und welche Werte aus dem Bescheinigungsabruf kommen. Aufpassen muss man nur bei übernommenen Kirchensteuereinträgen.

                Der Fehler wurde im Juli 2025 endlich behoben ! Das Thema wird nicht weiter angepinnt. Aus meinen Versorgungsbezügen wird Kirchenlohnsteuer einbehalten, daneben leiste ich Kirchensteuervorauszahlungen. Im Jahr 2020 habe ich außerdem eine Kirchensteuerabschlusszahlung für 2019 geleistet. Alle Zahlungen habe ich einzeln in
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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