Ich möchte gerne die Anlage V richtig ausfüllen. Es geht um eine kl. Wohnung in einem grossen Gebäudekomplex mit Eigentümerverwaltung. Man bekommt jedes Jahr eine Gesamtabrechung anteilig nach m2 Wohnfläche. Da gibt es umlagefähige Kosten und nicht umlagefähige Kosten.
In Zeile 9 habe ich die Mieteinnahmen minus der umlagefähigen Kosten eingetragen.
In Zeile 13 dann die umlagefähigen Kosten, so dass Zeile 9 + Zeile 13 die Gesamtmieteinnahmen ergibt.Ich hoffe, dass ist richtig so.
In der Gesamtabrechnung gibt es dann noch Handwerkerleistungen. Da ist aufgelistet z.b. Aufzugskosten, Reparaturen Aufzug, Reparaturen allgemein, Schädlingsbekämpfung, Reparaturen Hausmeisterwohnung etc. Insgesamt sind es ca. 130 Euro.Kann ich das Absetzen und wo muss das hin??
Zeile 40: 2020 voll abzuziehende Erhaltungsaufwendungen, die direkt zugeordnet werden können
Zeile 41: 2020 voll abzuziehende Erhaltungsaufwendungen, die verhältnismäßig zugeordnet werden
Ich verstehe den Unterschied nicht? Zudem habe ich keine Einzelrechnungen und weiss auch nicht den Handwerksbetrieb.
Danke für die Hilfe!
Viele Grüsse,
Natalie
In Zeile 9 habe ich die Mieteinnahmen minus der umlagefähigen Kosten eingetragen.
In Zeile 13 dann die umlagefähigen Kosten, so dass Zeile 9 + Zeile 13 die Gesamtmieteinnahmen ergibt.Ich hoffe, dass ist richtig so.
In der Gesamtabrechnung gibt es dann noch Handwerkerleistungen. Da ist aufgelistet z.b. Aufzugskosten, Reparaturen Aufzug, Reparaturen allgemein, Schädlingsbekämpfung, Reparaturen Hausmeisterwohnung etc. Insgesamt sind es ca. 130 Euro.Kann ich das Absetzen und wo muss das hin??
Zeile 40: 2020 voll abzuziehende Erhaltungsaufwendungen, die direkt zugeordnet werden können
Zeile 41: 2020 voll abzuziehende Erhaltungsaufwendungen, die verhältnismäßig zugeordnet werden
Ich verstehe den Unterschied nicht? Zudem habe ich keine Einzelrechnungen und weiss auch nicht den Handwerksbetrieb.
Danke für die Hilfe!
Viele Grüsse,
Natalie
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