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Anlage V (Vermietung): Wo kann ich Reparaturkosten angeben?

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    Anlage V (Vermietung): Wo kann ich Reparaturkosten angeben?

    Ich möchte gerne die Anlage V richtig ausfüllen. Es geht um eine kl. Wohnung in einem grossen Gebäudekomplex mit Eigentümerverwaltung. Man bekommt jedes Jahr eine Gesamtabrechung anteilig nach m2 Wohnfläche. Da gibt es umlagefähige Kosten und nicht umlagefähige Kosten.

    In Zeile 9 habe ich die Mieteinnahmen minus der umlagefähigen Kosten eingetragen.

    In Zeile 13 dann die umlagefähigen Kosten, so dass Zeile 9 + Zeile 13 die Gesamtmieteinnahmen ergibt.Ich hoffe, dass ist richtig so.

    In der Gesamtabrechnung gibt es dann noch Handwerkerleistungen. Da ist aufgelistet z.b. Aufzugskosten, Reparaturen Aufzug, Reparaturen allgemein, Schädlingsbekämpfung, Reparaturen Hausmeisterwohnung etc. Insgesamt sind es ca. 130 Euro.Kann ich das Absetzen und wo muss das hin??

    Zeile 40: 2020 voll abzuziehende Erhaltungsaufwendungen, die direkt zugeordnet werden können
    Zeile 41: 2020 voll abzuziehende Erhaltungsaufwendungen, die verhältnismäßig zugeordnet werden
    Ich verstehe den Unterschied nicht? Zudem habe ich keine Einzelrechnungen und weiss auch nicht den Handwerksbetrieb.

    Danke für die Hilfe!
    Viele Grüsse,
    Natalie




    #2
    Das Formular ist ja zusätzlich auch für Vermieter gedacht, die im gleichen Haus wohnen, in dem sie auch eine Wohnung vermieten. Lässt Du dort etwas reparieren, dann wären die Kosten evtl. aufzuteilen.

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      #3
      Hier geht es um Reparaturen im Haus, die die Hausgemeinschaft betreffen wie z.B Aufzug, Reparaturen allgemein Ich muss von den Gesamtkosten einen Anteil nach m2 der Wohnung zahlen. Dieser Anteil beträgt 2020 ca. 130 Euro für die Handwerkerleistungen (ohne Materialkosten). Kann ich das absetzen und wo muss ich das eintragen?

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        #4
        Hallo,

        In Zeile 9 habe ich die Mieteinnahmen minus der umlagefähigen Kosten eingetragen.
        Das ist schon mal falsch. In Zeile 9 gehört die Miete, nicht mehr und nicht weniger.

        In der Gesamtabrechnung gibt es dann noch Handwerkerleistungen. Da ist aufgelistet z.b. Aufzugskosten, Reparaturen Aufzug, Reparaturen allgemein, Schädlingsbekämpfung, Reparaturen Hausmeisterwohnung etc. Insgesamt sind es ca. 130 Euro.Kann ich das Absetzen und wo muss das hin??
        Jein. Natürlich kannst du diese Kosten absetzen, aber nicht als Handwerkerleistungen gem. §35a EStG (was übrigens in der Regel schlechter für dich wäre). Das sind ganz normale Werbungskosten, einzutragen auf den Seiten 4 bis 19 (selbsterklärend).

        Deinem Mieter musst du die umlegbaren(!) Handwerkerleistungen (nicht alle sind umlegbar) gesondert bescheinigen, er kann sie dann absetzen (gem. §35a EStG).

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          Hallo,

          vielen Dank! Ich lass das weg mit den Reparaturkosten, das ist alles zu kompliziert,

          Natalie

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            #6
            Hallo,

            du vermietest doch bestimmt noch ein paar Jahre, da würde es sich schon lohnen das Ganze einmal zu verstehen. So schwierig ist das auch nicht.

            Und 130 Euro Euro sparen dir wahrscheinlich über 30 Euro, wenn du dafür dann mal eine halbe Stunde investiert ist das ein toller Stundenlohn.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              Und 130 Euro Euro sparen dir wahrscheinlich über 30 Euro,
              Wobei es beim Vermieter zumeist etwas mehr sind, er kann ja nicht nur die Arbeitskosten geltend machen, sondern auch den Materialaufwand.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Nachtrag: Was mir gerade noch eingefallen ist: Bei den 130,00 € Arbeitskosten handelt es sich in der Regel um einen sog. Davon-Wert,

                man muss aufpassen, das nicht doppelt zu erfassen.

                Außerdem sind in Zeile 13 die Umlagen zu erfassen, die der Mieter bezahlt hat !
                Zuletzt geändert von Charlie24; 26.10.2021, 11:53.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Nachtrag: Was mir gerade noch eingefallen ist: Bei den 130,00 € Arbeitskosten handelt es sich in der Regel um einen sog. Davon-Wert,

                  man muss aufpassen, das nicht doppelt zu erfassen.

                  Außerdem sind in Zeile 13 die Umlagen zu erfassen, die der Mieter bezahlt hat !
                  Hallo,

                  jetzt ist die TEin restlos verwirrt.
                  Sie lässt es garantiert bleiben
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    Hallo,

                    Zeile 9 und Zeile 13 darf sie aber nicht bleiben lassen.

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                    Kommentar


                      #11
                      jetzt ist die TEin restlos verwirrt.
                      Wenn man vermietet, muss man sich schon ein wenig mit dem Steuerrecht befassen, sonst wird das nichts.

                      So kompliziert ist es ja auch wieder nicht. Man weiß doch, welche Nebenkosten der Mieter im Jahr 2020 tatsächlich bezahlt hat,

                      das deckt sich ja in der Regel nicht mit den Beträgen, die in einer im Jahr 2021 für 2020 erstellten Hausgeldabrechnung stehen

                      und es deckt sich regelmäßig auch nicht mit den dem Vermieter im Jahr 2020 tatsächlich entstandenen Werbungskosten.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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