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Corona Stipendium Eingabe in Mein Elster steuerfrei

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    Corona Stipendium Eingabe in Mein Elster steuerfrei

    Hallo zusammen,

    ich hätte eine Frage bezüglich dem Corona-Stipendium „Auf geht’s“
    für Künstler vom MKW aus dem Jahr 2020.

    https://www.mkw.nrw/kultur/foerderungen/auf-gehts

    Zuerst hieß es im Bescheid dieses muss als Einnahme versteuert werden. Später wurde dieses als „steuerfrei“ revidiert,
    da der Hinweis im Bescheid missverständlich sei.



    In den FAQ zum selben Stipendium für das Folgejahr 2021 steht:


    Wie ist das Stipendium in der Einkommenssteuer anzugeben?
    Künstlerstipendien sind nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei. Zahlungen aus dem Künstlerstipendium sind dennoch in Zeile 15 der Anlage EÜR einzutragen.
    Betriebsausgaben, die Sie mit dem Stipendium beglichen haben, sind – je nach Verwendung – in die entsprechende Betriebsausgabenzeile einzutragen.

    Da die Einnahmen steuerfrei sind und die damit in Zusammenhang stehenden Ausgaben steuerlich nicht abgezogen werden dürfen,
    müssen Sie die Einnahmen zusätzlich in Zeile 92 und die Ausgaben zusätzlich in Zeile 95 eintragen.
    Die Gewinnermittlung wird dadurch für steuerliche Zwecke korrigiert.

    Dieses Vorgehen ist mit dem Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen abgestimmt.
    Der Hinweis im Bescheid dazu ist leider missverständlich.



    Wenn ich die Daten jedoch so wie in der FAQ beschrieben in Mein Elster eingebe, wird jedoch die volle Summe des
    Stipendiums als Einnahme übernommen, was ja eigentlich nicht Sinn der Sache sein sollte.


    Kann hier jemand helfen? Oder gibt es hier zufällig jemanden der dasselbe Stipendium schon in „Mein Elster“ eingegeben
    hat und Tipps zur Eingabe hat?


    Besten Dank und Güße
    Tom


    #2
    Ich hab das ausprobiert. In Zeile 107 steht der tatsächliche Gewinn ohne die Angaben in Zeile 15.

    Kommentar


      #3
      Wenn ich die Daten jedoch so wie in der FAQ beschrieben in Mein Elster eingebe, wird jedoch die volle Summe des
      Stipendiums als Einnahme übernommen
      , was ja eigentlich nicht Sinn der Sache sein sollte.
      Und was stört dich daran ? Die nochmalige Erfassung in Zeile 92 der EÜR bewirkt, dass das Stipendium von den steuerpflichtigen Betriebseinnahmen

      abgezogen wird. Etwaige im Zusammenhang mit der Erlangung des Stipendiums angefallene Betriebsausgaben, die in der EÜR erfasst wurden,

      musst du dann in Zeile 95 wiederholen, damit sie hinzugerechnet werden. Betriebsausgaben für steuerfreie Einnahmen sind bekanntlich nicht abziehbar.

      Meines Erachtens ist diese Behandlung sehr wohl Sinn der Sache.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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