Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage bezüglich dem Corona-Stipendium „Auf geht’s“
für Künstler vom MKW aus dem Jahr 2020.
https://www.mkw.nrw/kultur/foerderungen/auf-gehts
Zuerst hieß es im Bescheid dieses muss als Einnahme versteuert werden. Später wurde dieses als „steuerfrei“ revidiert,
da der Hinweis im Bescheid missverständlich sei.
In den FAQ zum selben Stipendium für das Folgejahr 2021 steht:
Wie ist das Stipendium in der Einkommenssteuer anzugeben?
Künstlerstipendien sind nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei. Zahlungen aus dem Künstlerstipendium sind dennoch in Zeile 15 der Anlage EÜR einzutragen.
Betriebsausgaben, die Sie mit dem Stipendium beglichen haben, sind – je nach Verwendung – in die entsprechende Betriebsausgabenzeile einzutragen.
Da die Einnahmen steuerfrei sind und die damit in Zusammenhang stehenden Ausgaben steuerlich nicht abgezogen werden dürfen,
müssen Sie die Einnahmen zusätzlich in Zeile 92 und die Ausgaben zusätzlich in Zeile 95 eintragen.
Die Gewinnermittlung wird dadurch für steuerliche Zwecke korrigiert.
Dieses Vorgehen ist mit dem Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen abgestimmt.
Der Hinweis im Bescheid dazu ist leider missverständlich.
Wenn ich die Daten jedoch so wie in der FAQ beschrieben in Mein Elster eingebe, wird jedoch die volle Summe des
Stipendiums als Einnahme übernommen, was ja eigentlich nicht Sinn der Sache sein sollte.
Kann hier jemand helfen? Oder gibt es hier zufällig jemanden der dasselbe Stipendium schon in „Mein Elster“ eingegeben
hat und Tipps zur Eingabe hat?
Besten Dank und Güße
Tom
ich hätte eine Frage bezüglich dem Corona-Stipendium „Auf geht’s“
für Künstler vom MKW aus dem Jahr 2020.
https://www.mkw.nrw/kultur/foerderungen/auf-gehts
Zuerst hieß es im Bescheid dieses muss als Einnahme versteuert werden. Später wurde dieses als „steuerfrei“ revidiert,
da der Hinweis im Bescheid missverständlich sei.
In den FAQ zum selben Stipendium für das Folgejahr 2021 steht:
Wie ist das Stipendium in der Einkommenssteuer anzugeben?
Künstlerstipendien sind nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei. Zahlungen aus dem Künstlerstipendium sind dennoch in Zeile 15 der Anlage EÜR einzutragen.
Betriebsausgaben, die Sie mit dem Stipendium beglichen haben, sind – je nach Verwendung – in die entsprechende Betriebsausgabenzeile einzutragen.
Da die Einnahmen steuerfrei sind und die damit in Zusammenhang stehenden Ausgaben steuerlich nicht abgezogen werden dürfen,
müssen Sie die Einnahmen zusätzlich in Zeile 92 und die Ausgaben zusätzlich in Zeile 95 eintragen.
Die Gewinnermittlung wird dadurch für steuerliche Zwecke korrigiert.
Dieses Vorgehen ist mit dem Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen abgestimmt.
Der Hinweis im Bescheid dazu ist leider missverständlich.
Wenn ich die Daten jedoch so wie in der FAQ beschrieben in Mein Elster eingebe, wird jedoch die volle Summe des
Stipendiums als Einnahme übernommen, was ja eigentlich nicht Sinn der Sache sein sollte.
Kann hier jemand helfen? Oder gibt es hier zufällig jemanden der dasselbe Stipendium schon in „Mein Elster“ eingegeben
hat und Tipps zur Eingabe hat?
Besten Dank und Güße
Tom
Kommentar