Tach,
ich habe gerade meine Steuer 2020 fertiggestellt. Die Krankenkasse hat ja ihre Bescheinigung elektronisch übermittelt, außerdem auch noch als Papierversion. Die elektronisch übermittelte Bescheinigung ist natürlich in die Steuererklärung eingeflossen, gilt diese elektronische Ausführung als verbindlich, oder muss ich die Papierversion auch noch aufbewahren?
ich habe gerade meine Steuer 2020 fertiggestellt. Die Krankenkasse hat ja ihre Bescheinigung elektronisch übermittelt, außerdem auch noch als Papierversion. Die elektronisch übermittelte Bescheinigung ist natürlich in die Steuererklärung eingeflossen, gilt diese elektronische Ausführung als verbindlich, oder muss ich die Papierversion auch noch aufbewahren?
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