Hallo,
ich bin Kleinunternehmer und habe dementsprechend Interesse, die 22000 EUR nicht zu überschreiten. Wenn ich die erhaltene Soforthilfe i.H.v 9000 EUR in Zeile 12 (Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer: davon nicht steuerbare Umsätze sowie Umsätze nach § 19 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 UStG ) eintrage, bleiben meine Betriebseinnahmen gleich (ca 17000 EUR), was natürlich gut ist. Doch wenn ich in der Zeile 66
(Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben (auch zurückgezahlte Hilfen/Zuschüsse aufgrund der Corona-Pandemie) die zurückgezahlte Soforthilfe iHv 7000 EUR) angebe, wird das in die gesamte Betriebsausgaben miteinkalkuliert, was natürlich keinen Sinn macht (Gewinn 10000 EUR).
Was wäre hier die beste Lösung? Wenn ich die erhaltene Soforthilfe in Zeile 11 eintrage, wirkt sich das auf die Betriebseinnahmen aus (26000 EUR). Wenn man davon dann den zurückgezahlten Betrag, wie in Zeile 66 angegeben, abzieht, so ergibt das ja alles einen Sinn. Die Frage: Dadurch, dass die Betriebseinnahmen nun bei 26000 EUR sind, sprenge ich ja die Kleinunternehmergrenze von 22000 EUR?! Oder werden etwa nicht die Betriebseinnahmen, sondern wird der korrigierte Gewinn als Maßstab für die Über- oder Unterschreitung der Kleinunternehmergrenze herangezogen, sodass ich mir gar keine Sorgen machen müsste?
Ich habe eigenständig schon viel recherchiert, doch wäre bestens dankbar für euren Tipp.
ich bin Kleinunternehmer und habe dementsprechend Interesse, die 22000 EUR nicht zu überschreiten. Wenn ich die erhaltene Soforthilfe i.H.v 9000 EUR in Zeile 12 (Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer: davon nicht steuerbare Umsätze sowie Umsätze nach § 19 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 UStG ) eintrage, bleiben meine Betriebseinnahmen gleich (ca 17000 EUR), was natürlich gut ist. Doch wenn ich in der Zeile 66
(Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben (auch zurückgezahlte Hilfen/Zuschüsse aufgrund der Corona-Pandemie) die zurückgezahlte Soforthilfe iHv 7000 EUR) angebe, wird das in die gesamte Betriebsausgaben miteinkalkuliert, was natürlich keinen Sinn macht (Gewinn 10000 EUR).
Was wäre hier die beste Lösung? Wenn ich die erhaltene Soforthilfe in Zeile 11 eintrage, wirkt sich das auf die Betriebseinnahmen aus (26000 EUR). Wenn man davon dann den zurückgezahlten Betrag, wie in Zeile 66 angegeben, abzieht, so ergibt das ja alles einen Sinn. Die Frage: Dadurch, dass die Betriebseinnahmen nun bei 26000 EUR sind, sprenge ich ja die Kleinunternehmergrenze von 22000 EUR?! Oder werden etwa nicht die Betriebseinnahmen, sondern wird der korrigierte Gewinn als Maßstab für die Über- oder Unterschreitung der Kleinunternehmergrenze herangezogen, sodass ich mir gar keine Sorgen machen müsste?
Ich habe eigenständig schon viel recherchiert, doch wäre bestens dankbar für euren Tipp.
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