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Soforthilfe EÜR Kleinunternehmerregelung

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    #16
    Grundsätzlich mal muss man sagen, dass die EÜR dafür da ist, für die Einkommensbesteuerung den Gewinn zu ermitteln. Für den Umsatz ist eigentlich die Umsatzsteuererklärung gedacht.

    Das die Corona-Hilfen nicht zum Gesamtumsatz lt. § 19 Umsatzsteuergesetz gehören, das weiß das Finanzamt schon! Deshalb verzichten wohl viele Finanzämter bei Kleinunternehmern auf die Umsatzsteuererklärung, obwohl diese grundsätzlich auch von denen abgegeben werden müsste.

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      #17
      Deshalb verzichten wohl viele Finanzämter bei Kleinunternehmern auf die Umsatzsteuererklärung, obwohl diese grundsätzlich auch von denen abgegeben werden müsste.
      Ich kenne diese Praxis nur in Bayern. In den anderen Bundesländern müssen auch Kleinunternehmer zumindest die jährliche Umsatzsteuererklärung einreichen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #18
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Ich kenne diese Praxis nur in Bayern
        Ich hab noch nie eine Steuererklärung außerhalb Bayerns abgegeben

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          #19
          Nun ist alles einleuchtend. Der Knackpunkt war die Soforthilfe, wir haben uns in diesem Punkt missverstanden bzw. ich hatte mich nicht klar geäußert. Siehe Beitrag von FIGUL um 13:12 Uhr und Charlies Beitrag kurze Zeit später. In diesem Beispiel waren 30.000 EUR Umsatz gemeint, z. B. zu Nicht-Pandemie-Zeiten wie in 2019. Hätte ich in 2019 z.B. 30000 EUR reinen Umsatz, also Betriebseinnahmen und 10000 EUR Betriebsausgaben, wäre der Gewinn bei 20000 EUR, trotzdem müsste ich im darauffolgenden Jahr Umsatzsteuer anwenden, weil mein Umsatz ja 30000 EUR und somit mehr als die 22000 EUR-Grenze betragen hätte.

          Doch zu Pandemiezeiten gibt es Zuschüsse und Soforthilfen, die den Umsatz nicht erhöhen, weil sie nicht steuerbar sind. Trotzdem sind sie einkommenssteuerpflichtig, aber das sind ja zwei unterschiedliche Sachen.

          Auch die Tatsache, dass in Elster die Betriebseinnahmen stiegen, nachdem ich die Soforthilfe eingetragen hatte, hatte mich verwirrt gemacht. Doch auch habe ich mir gedacht, dass das Finanzamt schon weiß, dass die Soforthilfen den Umsatz nicht steigern lassen. Ansonsten wären ja tausende von Kleinunternehmer demnächst umsatzsteuerpflichtig, obwohl sie den Großteil der Soforthilfe zurückzahlen (z.B. Solo-Selbstständige)...

          Dankeschön an alle Beiträge, ich werde ganz bestimmt mich besser mit der Materie vertraut machen.

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