Grundsätzlich mal muss man sagen, dass die EÜR dafür da ist, für die Einkommensbesteuerung den Gewinn zu ermitteln. Für den Umsatz ist eigentlich die Umsatzsteuererklärung gedacht.
Das die Corona-Hilfen nicht zum Gesamtumsatz lt. § 19 Umsatzsteuergesetz gehören, das weiß das Finanzamt schon! Deshalb verzichten wohl viele Finanzämter bei Kleinunternehmern auf die Umsatzsteuererklärung, obwohl diese grundsätzlich auch von denen abgegeben werden müsste.
Das die Corona-Hilfen nicht zum Gesamtumsatz lt. § 19 Umsatzsteuergesetz gehören, das weiß das Finanzamt schon! Deshalb verzichten wohl viele Finanzämter bei Kleinunternehmern auf die Umsatzsteuererklärung, obwohl diese grundsätzlich auch von denen abgegeben werden müsste.
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