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    Anschaffungskosten

    Hallo!

    Eine Frage: Ich habe in 2020 meine Versicherungsagentur eingerichtet.
    Mir liegt eine Rechnung über die Büromöbel i. H. v. ca. EUR 6.300,- vor, die eine Beratungspauschale i. H. v. EUR 1.200,-
    enthält (konnte mich nicht dagegen wehren - hat die Versicherungsgesellschaft, für die ich tätig bin, so verlangt).
    Zählen diese Beratungskosten mit zu den Anschaffungskosten und müssen demzufolge über 13 Jahre abgeschrieben werden?
    Wenn nein - wie dann buchen? In einer Summe wohin?

    Vielen lieben Dank schon mal...


    Matthias



    #2
    Die Frage betrifft Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung, um die es in diesem Forum geht.

    Steuerberatung ist hier nicht erlaubt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Wie sollte die Beratungspauschale ansonsten verbucht werden?

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        #4
        Hallo,

        in der Regel werden Nebenleistungen der Hauptleistung zugeordnet.
        Oder betraf die Beratung etwas ganz anderes?

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          Hallo, reckoner!

          Vielen Dank für Deine Antwort!

          Ja - die Beratungspauschale betrifft direkt das Einrichtungskonzept, also die auf der Rechnung enthaltenen Büromöbel.

          Matthias

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