Anlage V: Auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendungen

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  • Toni123
    Neuer Benutzer
    • 29.10.2021
    • 3

    #1

    Anlage V: Auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendungen

    Screenshot.png Hallo,
    ich bin Neu-Vermieter eines Einfamilienhauses (100% vermietet) und hatte 2020 Reparaturkosten, die ich auf 3 Jahre verteilen möchte. Leider bekomme ich es nicht hin den Gesamtaufwand und dementsprechend das eine Drittel der abzugsfähigen Werbungskosten einzutragen. Auf Screenshots, in diesem Forum, ist zu sehen, daß auf Seite 13 Zeile 42 unter dem Rechnungsdatum der Gesamtaufwand 2020 einzutragen ist. Bei mir sieht die Seite aber anders aus. Siehe Screenshot. Ich hoffe mir kann jemand helfen.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45928

    #2
    Der Seitenaufbau ist 2020 fehlerhaft, das haben wir hier kürzlich bereits festgestellt.

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Toni123
      Neuer Benutzer
      • 29.10.2021
      • 3

      #3
      Danke für die schnelle Hilfe.
      Viele Grüße
      Toni123

      Kommentar

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