Habe in meinem Haus zwei Teile vermietet und ordne die Erhaltungsaufwendungen nach Fläche den beinden Mietobjekten bzw der eignen Wohnung zu. Beim ersten Mietobjekt klappt das, beim zweiten mache ich es analog, in Anlage V Zeile 41, und erhalte die folgende Fehlermeldung:
Bei den Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück entspricht der als abzugsfähige Werbungskosten angegebene Betrag nicht dem Gesamtbetrag für 2020 voll abzuziehenden Erhaltungsaufwendungen, die verhältnismäßig zugeordnet werden, abzüglich des verhältnismäßig ermittelten Anteils, der nicht mit Vermietungseinkünften zusammenhängt (1. Angabemöglichkeit) (2. Anlage V).
Bei den Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück entspricht der als abzugsfähige Werbungskosten angegebene Betrag nicht dem Gesamtbetrag für 2020 voll abzuziehenden Erhaltungsaufwendungen, die verhältnismäßig zugeordnet werden, abzüglich des verhältnismäßig ermittelten Anteils, der nicht mit Vermietungseinkünften zusammenhängt (1. Angabemöglichkeit) (2. Anlage V).
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