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    Freiwillig Belege

    Hallo ich habe eine Frage zur Belegeinreichung. Es gibt ja eine Belegvorhaltepflicht. Bedeutet das ich keine Belege mehr freiwillig einreichen darf, sondern nur nach Aufforderung des Finanzamtes?
    Ich bin in der Künstlersozialkasse versichert. Das Problem ist , dass die Beiträge für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung elektronisch gemeldet werden. Die Beträge für die Rentenversicherung jedoch nicht. Für die Rentenversicherung habe ich einen Beitragsnachweis von der Künstlersozialkasse bekommen. Weiterhin habe ich noch Belege für die Rechtsschutzversicherung ( beruflicher Anteil ) sowie die Zahnzusatzversicherungen und die Haftpflichtversicherungen ( Auto u. Privathaftpflicht ) und Spendenbescheinigung. Diese Beträge sind ja alle nicht elektronisch gemeldet und würden sich bei uns auch steuerlich auswirken. Ich habe unsere Steuererklärung und EÜR in Mein Elster fertiggestellt und auch schon abgesendet. Dabei habe ich angegeben, dass Belege nachgereicht werden. Kann ich das trotz Belegvorhaltepflicht freiwillig postalisch einreichen ?

    #2
    Die Beträge für die Rentenversicherung jedoch nicht. Für die Rentenversicherung habe ich einen Beitragsnachweis von der Künstlersozialkasse bekommen.
    Nachweise dieser Art lade ich über die Belegnachreichung zur Steuererklärung hoch, mit der Post schicke ich nichts mehr. Ob sich Beiträge zu

    Haftpflichtversicherungen überhaupt steuerlich auswirken, hängt von der Höhe der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab, Belege muss man

    da normalerweise nicht einreichen. Der anteilige Beitrag zur Rechtsschutzversicherung gehört m. E. in die EÜR. Zu Spenden werden inzwischen selten

    Bescheinigungen verlangt. Wenn man aber Belege angekündigt hat, sollte man auch welche nachreichen. Sonst kann dir passieren, dass die Erklärung

    nicht bearbeitet wird, weil das Finanzamt auf die Belege wartet.

    https://www.elster.de/eportal/formul...egnachreichung
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Die Rechtsschutzversicherung gehört zu meinem Ehemann. Die deckt auch zu einen gewissen Teil berufliche Risiken ab. Im Beitragsnachweis der Versicherung steht: Der berufliche bedingte Anteil beträgt XXXX Euro. Dieser Betrag kann bei den Werbungskosten angesetzt werden. Ich habe den Betrag bei der Anlage N meines Mannes unter sonstige Werbungskosten eingetragen, müsste so passen.
      Die Beiträge zur Haftpflichtversicherung wirken sich aus. Wir erreichen nicht zusammen die 3800 Euro Höchstsumme für sonstige Vorsorgeaufwendungen. Mein Mann ist Beamter und zahlt Beiträge für eine private Pflegeversicherung, aber keine Krankenversicherungsbeiträge ( Heilfürsorge versichert ) . Deshalb würde es sich schon lohnen. Ich habe mir die elektronische Belegnachreichung angeschaut. Da müsste ich alles vorher einscannen und in PDF umwandeln. Ich werde alles kopieren und mit einem Anschreiben ( Adresse + Steuernummer ) versehen. Das Finanzamt hat einen Briefkasten da komme ich vorbei und werfe es ein. Das müssten die doch auch auf diesem Wege annehmen oder ?
      Zuletzt geändert von setscheck; 04.11.2021, 17:28.

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        #4
        Das Finanzamt hat einen Briefkasten da komme ich vorbei und werfe es ein. Das müssten die doch auch auf diesem Wege annehmen oder ?
        Natürlich, wobei meinem Finanzamt inzwischen die elektronische Übermittlung lieber ist, da muss nichts mehr eingescannt werden und die Belege

        müssen auch nicht an den Steuerpflichtigen zurückgeschickt werden, was bei Einreichung von Originalbelegen ja der Fall ist. Ich scanne meine Belege ohnehin

        als PDF ein, also macht mir das keine Mühe.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Alles klar. Die müssen uns auch nichts zurückschicken. Ich schicke sowieso nur Kopien hin. Wenn die dann nicht mehr benötigt werden, können die gerne geschreddert werden. Eine Frage hätte ich noch. Ich habe am 31.10.2021 alles über Mein Elster elektronisch versendet. Ist das jetzt ein Problem, wenn ich die Belege erst nächste Woche am Montag ( 8.11.21 ) abgebe?

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            #6
            Ist das jetzt ein Problem, wenn ich die Belege erst nächste Woche am Montag ( 8.11.21 ) abgebe?
            Das ist sicher kein Problem. Dass mit der Bearbeitung bereits wenige Tag nach der Übermittlung begonnen wird, ist ziemlich unwahrscheinlich,

            noch dazu, als heuer Ende Oktober sicher jede Menge Steuererklärungen für 2020 eingereicht wurden..
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Super vielen Dank.

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