Hallo ich habe eine Frage zur Belegeinreichung. Es gibt ja eine Belegvorhaltepflicht. Bedeutet das ich keine Belege mehr freiwillig einreichen darf, sondern nur nach Aufforderung des Finanzamtes?
Ich bin in der Künstlersozialkasse versichert. Das Problem ist , dass die Beiträge für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung elektronisch gemeldet werden. Die Beträge für die Rentenversicherung jedoch nicht. Für die Rentenversicherung habe ich einen Beitragsnachweis von der Künstlersozialkasse bekommen. Weiterhin habe ich noch Belege für die Rechtsschutzversicherung ( beruflicher Anteil ) sowie die Zahnzusatzversicherungen und die Haftpflichtversicherungen ( Auto u. Privathaftpflicht ) und Spendenbescheinigung. Diese Beträge sind ja alle nicht elektronisch gemeldet und würden sich bei uns auch steuerlich auswirken. Ich habe unsere Steuererklärung und EÜR in Mein Elster fertiggestellt und auch schon abgesendet. Dabei habe ich angegeben, dass Belege nachgereicht werden. Kann ich das trotz Belegvorhaltepflicht freiwillig postalisch einreichen ?
Ich bin in der Künstlersozialkasse versichert. Das Problem ist , dass die Beiträge für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung elektronisch gemeldet werden. Die Beträge für die Rentenversicherung jedoch nicht. Für die Rentenversicherung habe ich einen Beitragsnachweis von der Künstlersozialkasse bekommen. Weiterhin habe ich noch Belege für die Rechtsschutzversicherung ( beruflicher Anteil ) sowie die Zahnzusatzversicherungen und die Haftpflichtversicherungen ( Auto u. Privathaftpflicht ) und Spendenbescheinigung. Diese Beträge sind ja alle nicht elektronisch gemeldet und würden sich bei uns auch steuerlich auswirken. Ich habe unsere Steuererklärung und EÜR in Mein Elster fertiggestellt und auch schon abgesendet. Dabei habe ich angegeben, dass Belege nachgereicht werden. Kann ich das trotz Belegvorhaltepflicht freiwillig postalisch einreichen ?
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