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Hallo die Runde. Da ich meine UStVA vom IV.Quartal 2019 erst am 10. Januar 2020 überwiesen habe, muss ich diesen Betrag in die EÜR und UST 2020 eintragen. Nur weiss ich nicht genau wo? Hat jemand eine Idee? Vielen Dank,
Mathilde
Vielen Dank für die schnelle Antwort, allerdings hatte mir das Finanzamt bestätigt, dass diese Zahlungen zum Jahr 2020 gehören. Alle Beträge (Elterngeld, Krankenversicherungsbeiträge) wurden anhand dieser Information berechnet. Also möchte ich auch die Zahlungen aus das Jahr 2020 übertragen. Grüsse
Bei der Umsatzsteuer in jedem Fall, da wird nichts in die Umsatzsteuererklärung für 2020 übertragen
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Für Entgeltersatzleistungen und für Vorsorgeaufwendungen gilt ebenfalls das Zufluss- bzw. Abflussprinzip. Krankenversicherungsbeiträge
werden oft erst zur Monatsmitte gezahlt, da greift die 10-Tage-Regel nicht. Wenn deine Bank die Überweisung der Umsatzsteuervorauszahlung
am 10.01.2020 ausgeführt hat, ist sie bei dir innerhalb der 10-Tage abgeflossen und hätte in die EÜR für 2019 gehört.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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