Vorauszahlungen in VaSt mit drin?
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Die Vorauszahlungen erfüllen nicht den Sinn und Zweck der VaSt-Bescheinigungen. Diese sollen das Ausfüllen der Erklärung unterstützen. Vorauszahlungen sind aber für die Steuerfestsetzung nicht und nur für die Abrechnung interessant. Es handelt sich also nicht um eine Besteuerungsgrundlage, die erklärt werden muss. Daher werden Vorauszahlungen auch nicht im Steuererklärungsvordruck abgefragt. Unabhängig davon besteht die Möglichkeit die Höhe der zur Steuernummer verzeichneten Zahlungseingänge über die Steuerkontoabfrage einzusehen. Das funktioniert nur nicht mit einem einfachen Zertifiakt, allerdings mit dem elektronischen Personalausweis.
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Hallo,
Das mag sein, ist aber Quatsch. Die Berechnung ist doch eh' unverbindlich, und basiert sowieso nur auf den eingegebenen Daten.Es ist wohl nicht gewollt, dass man sich bei Abgabe der Erklärung an irgendwelchen aus der Luft gegriffenen Zahlen orientiert.
Hatten wir doch früher oft bei "Nein" in Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwand, da kam dann bei der Berechnung eine tolle Erstattung heraus.
Wenn der Steuerzahler dass dann sofort verprasst hat (Urlaubsreise gebucht etc.) - selber Schuld.
Stefan
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Ich glaub da gab es auch mal was dass die Berücksichtigung der Vorauszahlungen in Elster problematisch wäre, weil es ja auch sein könnte, dass die Erklärung z. B. nach einer bezahlten Schätzung abgegeben wird. Es ist wohl nicht gewollt, dass man sich bei Abgabe der Erklärung an irgendwelchen aus der Luft gegriffenen Zahlen orientiert.
Probleme könnte es ja auch geben, wenn erstmals eine Zusammenveranlagung oder erstmals eine Einzelveranlagung durchgeführt wird.
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Hallo,
Diese Lücke ist historisch bedingt. Früher als es Elster noch nicht gab und man seine Erklärungen allesamt auf schriftlichen Formularen erstellen musste war die Angabe der Vorauszahlung obsolet weil sie dem Finanzamt schon bekannt war (das Finanzamt hat die Vorauszahlung ja selber festgesetzt). Erst mit Elster - oder einer anderen Software - wäre es sinnvoll, diese Angabe zumindest für die Berechnung bereitzustellen.Im Folge bin ich am Nachdenken, welche Wege sind vorhanden diese Lücke zu schliessen.
Nicht nur in der Regel, sondern immer (von den Fehlern abgesehen die auch im Finanzamt geschehen). Grundsätzlich kann man sich schon darauf verlassen.das Finanzamt trägt sie in der Regel von sich in den Steuerfall nach.
Stefan
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Mit Steuererklärung bin ich beschäftigt nur ein mal im Jahr und zwar nur soweit deren Abgabe es erfordert. Das heisst an Vorgängen, Vorschriften, usw. ist mir mehr unbekannt als bekannt. Aus dieser Perspektive einige Frage spielt sich eben in der Sphäre wie gut ist die Chance dass dies oder jenes so oder so funktioniert.Zitat von reckoner Beitrag anzeigenUnd was soll immer die Formulierung "Chance"? Das Finanzamt ist doch kein Casino.
Danke für alle Antworten, Einiges habe ich draus gelernt.
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Das musst du Finanzamt selber fragen.Zitat von Blätter Beitrag anzeigen
Was hindert denn Finanzamt am "geleisteten Vorauszahlungen in die VaSt rein zu packen", wenn Vorauszahlungen schon im Steuerkonto sichtbar?
Wobei Dinge, die in der Erklärung nicht gefragt werden, schlecht vorausgefüllt werden können.
Die Frage betrifft somit rein Vorauszahlungen zur Kirchensteuer.
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Dass geleisteten Vorauszahlungen in abgegebener St.-Erklärung nicht angegeben wurden ist einfach ein Versehen. Im Folge bin ich am Nachdenken, welche Wege sind vorhanden diese Lücke zu schliessen. Der einer wurde hier bestätigt, das Finanzamt trägt sie in der Regel von sich in den Steuerfall nach. Den Steuerzahler würde dieser Weg weniger Arbeit kosten.Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigenAber ehrlich gesagt, ich verstehe Deine Frage gar nicht! Du fragst außerdem sehr allgemein. Vielleicht willst Du nicht verraten, um was es Dir eigentlich geht.
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Was hindert denn Finanzamt am "geleisteten Vorauszahlungen in die VaSt rein zu packen", wenn Vorauszahlungen im Steuerkonto schon sichtbar?Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenEigentlich nicht. Wenn sich die Steuernummer nicht geändert hat, sind die Vorauszahlungen auf deinem Steuerkonto gebucht und werden
automatisch verrechnet. Wenn sich Steuernummern ändern, ist es durchaus empfehlenswert, sich mit der Finanzkasse in Verbindung zu setzen.Zuletzt geändert von Blätter; 07.11.2021, 23:01.
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Ich hatte 2019 mit so einem Fall zu tun. Da hat sich die Steuernummer für 2018 zunächst geändert, weil die ursprünglich beschränkt Steuerpflichtigen... folglich kann es auch zu Fehlern kommen (etwa die Buchung einer Vorauszahlung auf ein falsches Steuerkonto).
zunächst auf unbeschränkte Steuerpflicht optieren konnten und sich im 2. Schritt auch noch die Zusammenveranlagung als günstiger erwiesen hat.
Bei jeder Änderung wurde eine neue Steuernummer vergeben und dann mussten eben auch die für 2018 geleisteten Vorauszahlungen umgebucht werden.
Das passiert natürlich nicht automatisch, das muss manuell angestoßen werden. Aber solche Fälle kommen eher selten vor.
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Hallo,
Ich auch nicht.Aber ehrlich gesagt, ich verstehe Deine Frage gar nicht!
Und was soll immer die Formulierung "Chance"? Das Finanzamt ist doch kein Casino.
Die Fragen sind ganz einfach zu beantworten: Die Vorauszahlungen sind weder im Datenabruf noch in der Steuererklärung enthalten (zu 100%), sie werden aber vom Finanzamt berücksichtigt (zu 99,99%).
Davon ab sollten Steuerbescheide immer überprüfen, beim Finanzamt arbeiten - neben den Computern - auch noch Menschen, folglich kann es auch zu Fehlern kommen (etwa die Buchung einer Vorauszahlung auf ein falsches Steuerkonto).
Stefan
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Eigentlich nicht. Wenn sich die Steuernummer nicht geändert hat, sind die Vorauszahlungen auf deinem Steuerkonto gebucht und werdenKann es sein, dass die Chance drauf von Finanzamt abhängt?
automatisch verrechnet. Wenn sich Steuernummern ändern, ist es durchaus empfehlenswert, sich mit der Finanzkasse in Verbindung zu setzen.
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Wenn schon, dann wohl eher vom Bundesland. Denn der Bescheid wird im Rechenzentrum des jeweiligen Bundeslandes erstell.Zitat von Blätter Beitrag anzeigenKann es sein, dass die Chance drauf von Finanzamt abhängt?
Ich selber kenn das auch nicht, dass da Fehler vorkämen. Mein 2020er Bescheid ist abgewichen. Meine Überprüfung hat ergeben, dass ich selber von falschen Voraussetzungen ausgegangen bin.
Sicher kann's da auch mal Fehler geben, aber, wie gesagt, sehr selten.
Das Finanzamt bekommt manchmal auch von anderen Steuerzahlern Überweisungen.Zitat von Blätter Beitrag anzeigenWozu denn die Pflicht, bei Banküberweisung der Eingabe von Steuernummer und Zeitraum der Fälligkeit im Betreff mit einzugeben.
Aber ehrlich gesagt, ich verstehe Deine Frage gar nicht! Du fragst außerdem sehr allgemein. Vielleicht willst Du nicht verraten, um was es Dir eigentlich geht.
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Kann es sein, dass die Chance drauf von Finanzamt abhängt?Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDie Chancen stehen sehr gut, ich habe es bisher noch nicht erlebt, dass da etwas schief gegangen ist.
Meine Spekulation stütze ich drauf, dass FA eventuell Abgleich mit Geldeinflüssen auf sein Bankkonto durchführt. Wozu denn die Pflicht, bei Banküberweisung der Eingabe von Steuernummer und Zeitraum der Fälligkeit im Betreff mit einzugeben.Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDie Chancen stehen extrem schlecht, die Vorauszahlungen stehen nicht zum Abruf zur Verfügung.
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Die Chancen stehen extrem schlecht, die Vorauszahlungen stehen nicht zum Abruf zur Verfügung. Es gibt bei Mein ELSTER auch keine offizielle Möglichkeit,Wie gut bzw. schlecht stehen die Chancen, dass Vorauszahlungen für Einkommens- und Kirchensteuer sowie Soli geleistet im vergangenem Kalenderjahr in vorausgefüllter Steuererklärung mit drin sind, wenn die VaSt im Rahmen von Steuererklärung für gleichen Veranlagungsjahr gemacht wird?
die Vorauszahlungen für Zwecke der Steuerberechnung zu erfassen, übermittelt werden die Vorauszahlungen sowieso nicht..
Die Chancen stehen sehr gut, ich habe es bisher noch nicht erlebt, dass da etwas schief gegangen ist.Wie gut bzw. schlecht steht die Chance, dass zuständiges Finanzamt die geleisteten Vorauszahlungen (Einkommens-, Kirchensteuer, Soli) bei Bearbeitung der Steuererklärung berücksichtigt, wenn die abgegebene Steuererklärung diese Angaben nicht beinhaltet?
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Vorauszahlungen in VaSt mit drin?
Hallo,
Fr. 1 Wie gut bzw. schlecht stehen die Chancen, dass Vorauszahlungen für Einkommens- und Kirchensteuer sowie Soli geleistet im vergangenem Kalenderjahr in vorausgefüllter Steuererklärung mit drin sind, wenn die VaSt im Rahmen von Steuererklärung für gleichen Veranlagungsjahr gemacht wird?
Vorauszahlungen wurden geleistet per Überweisung auf Bankkonto des zuständigen Finanzamtes und zwar unter Angabe von Steuernummer entnommen dem letzten Einkommen- und Kirchensteuerbescheid. Zwischendurch hat sich die Nummer nicht geändert.
Fr. 2 Wie gut bzw. schlecht steht die Chance, dass zuständiges Finanzamt die geleisteten Vorauszahlungen (Einkommens-, Kirchensteuer, Soli) bei Bearbeitung der Steuererklärung berücksichtigt, wenn die abgegebene Steuererklärung diese Angaben nicht beinhaltet? Kann das vom Finanzamt abhängen? Es geht um Vorauszahlungen und Steuererklärung wie in Frage 1.Zuletzt geändert von Blätter; 07.11.2021, 13:43.Stichworte: -

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