Festgesetzte Vorauszahlung ist nicht automatisch die geleistete Vorauszahlung. Es gehören nur die geleisteten hin.
Und mal grundsätzlich: Du tust hier so als würde es oft vorkommen, dass Vorauszahlungen nicht angerechnet werden, das iost schon etwas paranoid. Klar, Fehler kommen vor, aber relativ selten.
Zudem entsteht kein wirklicher Schaden, denn man kann das immer korrigieren lassen (in dem Fall sogar ohne Frist, denn einen Überschuß im Steuerkonto muss das Finanzamt natürlich auszahlen, jederzeit).
Stefan

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