Hallo,
ich bin neu hier, und habe eine Frage, auf die ich in der suche keine Antwort gefunden habe.
Ich bezitze mit meiner Schwester zusammen eine vermietete Eigentumswohnung. Nun müssen wir eine "Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen
für die Einkommensbesteuerung" abgeben. Meine Schwester hat ihrern Anteil ohne Fremdmittel finanziert, und keine Schuldzinsen. Ich habe aber Schuldzinsen. Kann mir jemand sagen, wie das in der Erklärung eingetragen wird damit die Schuldzinsen
auch nur bei mir als Werbungskosten abgezogen werden und nicht aufgeteilt werden?
Wenn ich die Schuldzinsen in der Anlage V angebe, werden sie bei uns beiden berücksichtigt. Das ist doch nicht richtig.
Ich bin für jede Information dankbar.
Grüße, RolfXXL
ich bin neu hier, und habe eine Frage, auf die ich in der suche keine Antwort gefunden habe.
Ich bezitze mit meiner Schwester zusammen eine vermietete Eigentumswohnung. Nun müssen wir eine "Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen
für die Einkommensbesteuerung" abgeben. Meine Schwester hat ihrern Anteil ohne Fremdmittel finanziert, und keine Schuldzinsen. Ich habe aber Schuldzinsen. Kann mir jemand sagen, wie das in der Erklärung eingetragen wird damit die Schuldzinsen
auch nur bei mir als Werbungskosten abgezogen werden und nicht aufgeteilt werden?
Wenn ich die Schuldzinsen in der Anlage V angebe, werden sie bei uns beiden berücksichtigt. Das ist doch nicht richtig.
Ich bin für jede Information dankbar.
Grüße, RolfXXL
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