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Anlage KAP 2020 nur noch mit Summen?

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    #16
    Auch in ElsterFormular gibt es für 2019 keine Anlage UR mehr.
    Die Integration in den Hauptvordruck wurde bereits für das Jahr 2018 umgesetzt. https://umsatzsteuer-erklärung-2020....4rung-2018.pdf

    Auf den Wegfall der Anlage UR und die Aufnahme in den Hauptvordruck wurde in der amtlichen Anleitung für die Umsatzsteuererklärung 2018

    auch ausdrücklich hingewiesen, man musste die Anleitung nur lesen !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      Hallo,

      das mit dem Lesen ist so eine Sache.
      Sieht man hier auch im Forum
      Gruß FIGUL

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        #18
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        man musste die Anleitung nur lesen !
        Das ist ja auch das Problem. Noch mehr Information bedeutet nicht gleichzeitig auch noch besser informiert.
        Zuletzt geändert von L. E. Fant; 16.11.2021, 15:56.

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          #19
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Die Integration in den Hauptvordruck wurde bereits für das Jahr 2018 umgesetzt. https://umsatzsteuer-erklärung-2020....4rung-2018.pdf

          Auf den Wegfall der Anlage UR und die Aufnahme in den Hauptvordruck wurde in der amtlichen Anleitung für die Umsatzsteuererklärung 2018

          auch ausdrücklich hingewiesen, man musste die Anleitung nur lesen !
          Ich würde doch nicht vorwerfen, dass es keine passenden schriftlichen Hinweise auf den Wegfall der Anlage UR gab, wenn ich einen solchen gelesen bzw. gefunden hätte. Klar, oder?

          Wenn es den also tatsächlich gegeben haben sollte in der offiziellen Anleitung 2018, dann muss ich das tatsächlich übersehen haben, denn gelesen habe ich das schon. Wundert mich aber und ändert nichts an der grundsätzlichen Unübersichtlichkeit, die durch solche Änderungen im Weiteren entstehen und m.E. deutlichere Infos benötigen.

          Den grundsätzlichen Einwand, nicht zu lesen, lasse ich für mich nicht gelten. Ich habe mich weiter oben nicht umsonst auf die hier bei Elster gefundenen schriftlichen Erläuterungen gestützt, wo von den geänderten bzw. weggefallenen Einzelbeträgen bei KAP nichts steht. Das fehlt da also sicher. Und das weiß ich nur, weil ich gerade dort gelesen und nichts gefunden habe.

          Die Anlage UR ist auch nur ein Beispiel. Wenn man alle aus den vergangenen Jahren nähme, bliebe es vermutlich in den meisten Fällen bei einem fehlenden Hinweis. Mir ist es jedenfalls immer wieder mal aufgefallen. Zuletzt eben bei den Änderungen in der Anlage KAP.

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            #20
            Wenn es den also tatsächlich gegeben haben sollte in der offiziellen Anleitung 2018, dann muss ich das tatsächlich übersehen haben, denn gelesen habe ich das schon. Wundert mich aber und ändert nichts an der grundsätzlichen Unübersichtlichkeit, die durch solche Änderungen im Weiteren entstehen und m.E. deutlichere Infos benötigen.
            Es gab den Hinweis nicht nur in der amtlichen Anleitung in Schriftform, sondern auch in der Eingabehilfe von ElsterFormular. Sogar fett formatiert !

            USt_2018.JPG

            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #21
              O.K., dann war DAS ein schlechtes Beispiel, wobei nicht jeder ein Programm mit Eingabehilfe hat und es dort nicht schnell zu finden ist. Meistens dürfte es eher laufen wie bei der hier angesprochenen KAP-Änderung. Wie schon gesagt, die weggefallene Anlage UR ist nur EIN Beispiel.

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                #22
                Zitat von Matinee Beitrag anzeigen
                Ich habe mich weiter oben nicht umsonst auf die hier bei Elster gefundenen schriftlichen Erläuterungen gestützt, wo von den geänderten bzw. weggefallenen Einzelbeträgen bei KAP nichts steht
                Wie schon gesagt, es hat sich da ja in der Anlage KAP nichts geändert. Dass es in ElsterFormular anders war, das ist eine Eigenheit der Softwareprodukte.

                Wir sind uns ja alle einig, dass Mein Elster nicht besonders komfortabel ist. Aber wenn es nur ein Feld für die Kapitalerträge gibt, dann muss man halt Summen bilden, da hilft alles Weinen nichts

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                  #23
                  Aber wenn es nur ein Feld für die Kapitalerträge gibt, dann muss man halt Summen bilden, da hilft alles Weinen nichts
                  Wenn man nur bei inländischen Geldinstituten Kapitalerträge erzielt und seine Freistellungsaufträge pflegt, besteht nur selten überhaupt Bedarf,

                  die Anlage KAP auszufüllen. Bei mir war das zuletzt wegen geringer Erstattungszinsen im Jahr 2018 erforderlich, da habe ich aber nur den

                  tatsächlich in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag erklärt. Da hilft die vorgeschaltete Steuerbescheinigung auch nicht. Ich habe

                  dieser Tage mein früher genutztes Excel-Tool wieder reaktiviert, nachdem für 2021 ausnahmsweise mal wieder Erklärungsbedarf absehbar ist.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #24
                    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

                    Wir sind uns ja alle einig, dass Mein Elster nicht besonders komfortabel ist. Aber wenn es nur ein Feld für die Kapitalerträge gibt, dann muss man halt Summen bilden, da hilft alles Weinen nichts
                    Es geht mir nicht um die Mühe, selbst Summen zu bilden. 20 Cent und 2 EUR 50 kann ich gerade noch zusammenzählen. Es geht mir um die nötige und vorab leicht zu kommunizierende Info, die mir und anderen Fragezeichen, Nachfragen und Zeit ersparen. Es mit einem Gefühl der Sicherheit gleich richtig machen zu können, ohne großes, eigentlich überflüssiges Nachforschen.

                    Wie ist es mit der neuen Corona-Anlage, von der ich nur "zufällig" gehört habe als eigentlich "Nicht-Betroffener"? Steht da irgendwo, dass die jeder abliefern muss, auch wenn er gar nichts damit zu tun hat?

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                      #25
                      Steht da irgendwo, dass die jeder abliefern muss, auch wenn er gar nichts damit zu tun hat?
                      Jeder, der eine Anlage G oder S oder auch L ausfüllt, muss für 2020 die Anlage Corona-Hilfen beifügen und ausfüllen, auch wenn keine Hilfen geflossen sind.

                      Dass diese Anlage bei Auswahl einer der genannten Anlagen nicht automatisch hinzugefügt wird, ist z. B. ein berechtigter Kritikpunkt bei Mein ELSTER, noch

                      dazu, als die Fehlermeldung bei der Prüfung häufig nicht auf Anhieb verstanden wird.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #26
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Wenn man nur bei inländischen Geldinstituten Kapitalerträge erzielt und seine Freistellungsaufträge pflegt, besteht nur selten überhaupt Bedarf,

                        die Anlage KAP auszufüllen. Bei mir war das zuletzt wegen geringer Erstattungszinsen im Jahr 2018 erforderlich, da habe ich aber nur den

                        tatsächlich in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag erklärt. Da hilft die vorgeschaltete Steuerbescheinigung auch nicht. Ich habe

                        dieser Tage mein früher genutztes Excel-Tool wieder reaktiviert, nachdem für 2021 ausnahmsweise mal wieder Erklärungsbedarf absehbar ist.
                        Hallo,

                        Charlie24

                        Wie kommst du da drauf?
                        Viele Durchschnittsrentner, die Kapitalerträge über den Freistellungsbetrag erzielen, brauchen die Anlage KAP.
                        Du kannst nicht immer von dir auf Andere schließen
                        Gruß FIGUL

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                          #27
                          Viele Durchschnittsrentner, die Kapitalerträge über den Freistellungsbetrag erzielen, brauchen die Anlage KAP.
                          Ich bezweifle, dass es aktuell noch viele Durchschnittsrentner gibt, die Kapitalerträge über dem Sparer-Pauschbetrag erzielen.

                          Ich habe das über die Jahre bei meiner älteren Schwester beobachtet, die war so ein Fall. Aber nur bis 2017, dann ist sie unter die 801,00 € gerutscht.

                          Matinee erzielt Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Da muss der Gewinn schon niedrig sein, damit die Günstigerprüfung anschlägt.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #28
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Jeder, der eine Anlage G oder S oder auch L ausfüllt, muss für 2020 die Anlage Corona-Hilfen beifügen und ausfüllen, auch wenn keine Hilfen geflossen sind.

                            Dass diese Anlage bei Auswahl einer der genannten Anlagen nicht automatisch hinzugefügt wird, ist z. B. ein berechtigter Kritikpunkt bei Mein ELSTER, noch

                            dazu, als die Fehlermeldung bei der Prüfung häufig nicht auf Anhieb verstanden wird.
                            Ja, solche Dinge meine ich.

                            Ich habe es jetzt zufällig vorher schon mitbekommen (aber wirklich rein zufällig) und ein Steuerberater wird das auch vorher schon irgendwann gehört oder gelesen haben, aber der Normalbürger, der zu Millionen ElsterOnline nutzen soll, der erlebt das wie folgt:

                            "Da kommt eine Fehlermeldung wegen einer angeblich fehlenden Corona-Anlage. Hä? Was hab ich damit zu tun, ich habe nichts bekommen, noch nicht mal beantragt, also was soll das? Ein Fehler im Programm? Woher weiß ich jetzt, was es damit auf sich hat? ... ich muss etwas ausfüllen, obwohl es mich gar nicht betrifft? Was soll ich da jetzt ausfüllen, was soll das?"

                            So in der Art. Da wünscht man sich halt etwas mehr Voraussicht und Einfühlungsvermögen in den Anwender. Immerhin will man ja auf Seiten der Steuerbehörden selbst, dass möglichst viele problemlos Elster nutzen. Der Anwender ist ja kein Feind, sondern eigentlich ein "Verbündeter" oder Kundschaft. Du hast anfangs gesagt, ich verlange zu viel. Ist so etwas wirklich zu viel verlangt? Ich finde nicht.
                            Ich war selbst 20 Jahre Beamter und habe ein bayernweites Projekt zur EDV-Umstelllung geleitet. Bei uns hätte das nicht funktioniert und wäre nirgends "durchgegangen", weder bei den Verwaltungsanwendern noch beim "Zielpublikum" der Verwaltung. Das Ganze hatte aber nichts mit Steuern bzw. Steuerbehörden zu tun, sondern war eine ganz andere Ecke.

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                              #29
                              Ich war selbst 20 Jahre Beamter und habe ein bayernweites Projekt zur EDV-Umstelllung geleitet.
                              Dir ist bekannt, dass die Federführung für das Projekt ELSTER beim Freistaat Bayern liegt ? Leider werden die Kernbereiche von ELSTER

                              - und das sind nun mal die Steuererklärungen - seit geraumer Zeit wegen einer Vielzahl paralleler e-Governement-Projekte, die ebenfalls ELSTER

                              nutzen, vernachlässigt. Aber wenn du das kritisieren willst, bist du hier im falschen Forum. Hier sind Anwender unterwegs, die anderen Anwendern

                              helfen. Entwickler wirst du hier nicht antreffen. Auch ich bin im Übrigen weder Steuerberater noch gehöre oder gehörte ich je der Steuerverwaltung an.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                                #30
                                Schon klar, wir sind hier etwas offtopic. Wobei Entwickler eben auch die Anwender und anwendernahe Vorgaben brauchen, um etwas praktikabel zu "entwickeln". Ihnen obliegt im Allgemeinen eher die technische Umsetzung.

                                Keine Ahnung, inwieweit Bayern damit zu tun hat. Der Freistaat kocht auch nur mit Wasser, wie Corona zeigt. Mein vergangenes, persönliches Beispiel soll nicht heißen, dass Bayern immer alles besser macht.

                                "Auch ich bin im Übrigen weder Steuerberater noch gehöre oder gehörte ich je der Steuerverwaltung an."
                                Die wenigsten kennen sich so gut aus. Den meisten geht es wohl eher wie mir: Sie schlagen sich ohne übergroßen Ehrgeiz in Sachen Steuerkompetenz ein Mal im Jahr mit der Steuer rum und sind froh, wenn es erledigt ist.

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