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Anlage EÜR - Häusliches Arbeitszimmer - unbeschränkten Abzug wo eintragen?

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    Anlage EÜR - Häusliches Arbeitszimmer - unbeschränkten Abzug wo eintragen?

    Liebe Forennutzer,


    die Zeile 70 der Anlage EÜR von Elster online gehört zu "Nicht abziehbare Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (einschließlich AfA und Schuldzinsen)" der Oberkategorie "Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben". Man kann einen Betrag eingeben. Dieser ist jedoch nicht gewinnmindernd.

    Wo kann ich die Ausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer eintragen, die ich unbeschränkt geltend machen möchte?

    Vielen Dank für Eure Mithilfe.

    LG
    Henning

    PS: Im pdf-Formular 'EÜR' aus dem Netz steht nichts von 'nicht abziehbar'. Der Text heißt hier "Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer'.

    ---
    edit: Brett vorm Kopp: Darunter steht (ebenfalls Zeile 70): Abziehbare Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer

    Hat sich erledigt.
    Zuletzt geändert von Henning Pogwisch; 15.11.2021, 17:30.

    #2
    Die 'Zeile' 70 erstreckt sich ja tatsächlich über mehrere Zeilen. Wenn Du also ein bisschen weiter unten guckst, dann wirst Du Erfolg haben.

    Kommentar


      #3
      Nach dem Bereich Nicht abziehbare Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (einschließlich AfA und Schuldzinsen) folgt unmittelbar:

      Abziehbare Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (einschließlich AfA und Schuldzinsen)

      Dort trägst du ein, was in deiner konkreten Situation abziehbar ist.

      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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