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Fehlermeldung "steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse..."

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    Fehlermeldung "steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse..."

    Hallo, mir wird bei der Prüfung dieser Text angezeigt:
    • Es wurden steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung laut Nummer 24 a der Lohnsteuerbescheinigung angegeben, ohne dass entsprechende Beiträge zur Basiskrankenversicherung erklärt wurden (Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A).
    • Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Es wurden steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen Pflegeversicherung laut Nummer 24 c der Lohnsteuerbescheinigung angegeben, ohne dass Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung erklärt wurden (Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A).
    Ich habe alle Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung (LSB) übertragen und habe keine Ahnung, was mir diese Meldung sagen will.
    Ich habe an KEINER Stelle sinnlos eine Null eingetragen und ich habe dort, wo es gefordert war die Zahlen aus der LSB eingetragen, ich habe nur Eintragungen in den Zeilen 3,4,5,22a, 23a, 24a+c,27.

    __________________________________________________ ________________

    Mich wundert es auch, dass meine LSB keine Beiträge zur gesetzlichen KV ausweist. Wird das bei freiwillig gesetzlich Versicherten nicht gemacht?

    Ich kann daher die Anlage Vorsorgeaufwand nicht ausfüllen, weil die LSB keine "Beiträge zur inländischen Kranken- und Pflegeversicherung" ausweist.

    __________________________________________________ ________________

    Leider ist auch keine Hilfe integriert, die anzeigt, wo ich welchen Wert auf welcher Grundlage eintragen müsste.

    Ich komme nicht weiter. Schon mal besten Dank im Voraus.

    Zuletzt geändert von Fabbi; 17.11.2021, 18:05.

    #2
    Mich wundert es auch, dass meine LSB keine Beiträge zur gesetzlichen KV ausweist. Wird das bei freiwillig gesetzlich Versicherten nicht gemacht?
    Nur bei sog. Firmenzahlern ! Wenn du Selbstzahler bist, hast du eine Bescheinigung der Krankenkasse bekommen, welche Daten für 2020 übermittelt wurden.

    Du kannst diese Bescheinigung in Mein ELSTER abrufen und die Werte in deine Steuererklärung einfüllen lassen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hi Charlie24, danke für die rasche Antwort. Das hat geholfen, Daumen hoch!

      Falls jemand ein ähnliches Problem hat, hier die Anleitung für Dummies, wie man es macht (ich musste es auch googeln).
      https://www.youtube.com/watch?v=76-N...channel=ELSTER

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        #4
        die Anleitung für Dummies,
        ist allerdings nicht wirklich aktuell bzw. nicht vollständig ! Wer den Bescheinigungsabruf nicht gleich beim Start der Erklärung durchführt, tut sich schwer.

        Der Button Bescheinigungen abrufen / übernehmen wurde nämlich vor geraumer Zeit hinter einem Aktionsbutton mit 3 Punkten versteckt. Den Zugang

        muss man erst mal finden. Da sieht jetzt so aus:

        Abruf_2021_1.JPGAbruf_2021_2.JPG
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Das sieht bei mir ganz anders aus.
          Angehängte Dateien

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            #6
            Das sieht bei mir ganz anders aus.
            Klar, du bist ja auch unter Bescheinigungen verwalten. Dort kannst du zwar deine Bescheinigungen ebenfalls abrufen, aber von dort aus kannst du sie nicht

            automatisch in deine Einkommensteuererklärung übernehmen. Das geht nur innerhalb des geöffneten Entwurfs der Erklärung bzw. beim Start eines Entwurfs.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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