Guten Abend!
Ich hätte eine Frage zum Thema Anlage EÜR, bzw. in welche Zeile meine Betriebseinnahmen einzutragen wären.
Ich arbeite schon seit vielen Jahren als festangestellte Lehrerin an der Musikschule.
Nebenbei hatte ich 2019 zwei Honorartätigkeiten, wovon die erste unter § 3 Nr. 26 EStG fällt (Übungsleiterpauschale, mit dem Freibetrag von 2400 Euro)
Die erste Tätigkeit wurde mit 5000 Euro vergütet, die zweite mit 200 Euro.
Verstehe ich es richtig, dass ich meine Einnahmen von 5200 Euro in der EÜR-Anlage in der Zeile 15 angeben muss (Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen) und nachher (bei Ermittlung des Gewinns) dann in der Zeile 91 (abzüglich steuerfreier Einnahmen nach Par.3, Nr 26 EStG) 2400 Euro eintragen?
(Und dann natürlich unter 104&109 den Gewinn ermitteln)
Danke!
Ich hätte eine Frage zum Thema Anlage EÜR, bzw. in welche Zeile meine Betriebseinnahmen einzutragen wären.
Ich arbeite schon seit vielen Jahren als festangestellte Lehrerin an der Musikschule.
Nebenbei hatte ich 2019 zwei Honorartätigkeiten, wovon die erste unter § 3 Nr. 26 EStG fällt (Übungsleiterpauschale, mit dem Freibetrag von 2400 Euro)
Die erste Tätigkeit wurde mit 5000 Euro vergütet, die zweite mit 200 Euro.
Verstehe ich es richtig, dass ich meine Einnahmen von 5200 Euro in der EÜR-Anlage in der Zeile 15 angeben muss (Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen) und nachher (bei Ermittlung des Gewinns) dann in der Zeile 91 (abzüglich steuerfreier Einnahmen nach Par.3, Nr 26 EStG) 2400 Euro eintragen?
(Und dann natürlich unter 104&109 den Gewinn ermitteln)
Danke!
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