Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Betriebseinnahmen aus Honorartätigkeiten + Anlage EÜR

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Betriebseinnahmen aus Honorartätigkeiten + Anlage EÜR

    Guten Abend!

    Ich hätte eine Frage zum Thema Anlage EÜR, bzw. in welche Zeile meine Betriebseinnahmen einzutragen wären.

    Ich arbeite schon seit vielen Jahren als festangestellte Lehrerin an der Musikschule.
    Nebenbei hatte ich 2019 zwei Honorartätigkeiten, wovon die erste unter § 3 Nr. 26 EStG fällt (Übungsleiterpauschale, mit dem Freibetrag von 2400 Euro)

    Die erste Tätigkeit wurde mit 5000 Euro vergütet, die zweite mit 200 Euro.

    Verstehe ich es richtig, dass ich meine Einnahmen von 5200 Euro in der EÜR-Anlage in der Zeile 15 angeben muss (Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen) und nachher (bei Ermittlung des Gewinns) dann in der Zeile 91 (abzüglich steuerfreier Einnahmen nach Par.3, Nr 26 EStG) 2400 Euro eintragen?

    (Und dann natürlich unter 104&109 den Gewinn ermitteln)


    Danke!

    #2
    Nach welcher Vorschrift sind die Honorare denn umsatzsteuerfrei?

    Kommentar


      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Nach welcher Vorschrift sind die Honorare denn umsatzsteuerfrei?
      Es sind Unterrichtsleistungen an einer Schule und Hochschule, also nach § 4, Nr. 21 b.

      Kommentar


        #4
        Nach welcher Vorschrift sind die Honorare denn umsatzsteuerfrei?
        Zumeist greift eine der Regelungen nach § 4 Nr. 21 a oder b UStG. Wenn im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung nicht für die

        Regelbesteuerung optiert wurde, könnte man die Honorare auch in den Zeilen 11 und 12 der EÜR erfassen. Z. B., wenn es sich in

        einem Fall um privaten Musikunterricht gehandelt hätte. Man muss für jede einzelne Honorartätigkeit klären, ob sie umsatzsteuerfrei ist.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Man muss für jede einzelne Honorartätigkeit klären, ob sie umsatzsteuerfrei ist.
          Es ist zum einen die (kommunale) Musikschule und zum anderen die theologische Hochschule; m.E. greift iim ersten Fall § 4, Nr. 21 b . Für die Honorartätigkeit an der Hochschule wurde mir in der Verwaltung gesagt, dass § 4, Nr. 21a, bb zutrifft.
          In diesen beiden Fällen wäre dann doch die Zeile 15 aktuell?

          Lieben Dank!

          Kommentar


            #6
            In diesen beiden Fällen wäre dann doch die Zeile 15 aktuell?
            Die Zeile 15 ist zutreffend, wenn man nicht als Kleinunternehmer agiert. Kleinunternehmer erklären ihren Gesamtumsatz in Zeile 11 und

            die darin enthaltenen steuerbefreiten Umsätze in Zeile 12 der EÜR. Im Ergebnis macht es keinen Unterschied, ob die Zeilen 11 und 12

            oder 15 ausgefüllt werden. Maximal 2.400,00 € dürfen in Zeile 91 als steuerfrei abgezogen werden. Falls Betriebsausgaben erklärt wurden,

            müssen die ggf. in Zeile 94 der EÜR wieder hinzugerechnet werden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Falls Betriebsausgaben erklärt wurden,

              müssen die ggf. in Zeile 94 der EÜR wieder hinzugerechnet werden.
              Lieber Charlie, vielen-vielen Dank für Deine Antworten! Hab mal wieder was dazu gelernt))

              Betriebsausgaben kann ich leider keine eintragen - im Falle der Hochschule greift die Übungsleiterpauschale ein, d.h. ich kann keine Ausgaben geltend machen, soweit diese unter 2400 Euro bleiben.
              In Falle der Tätigkeit an der Schule gab es tatsächlich keine)

              Kommentar


                #8
                ... ich kann keine Ausgaben geltend machen, soweit diese unter 2400 Euro bleiben.
                Richtig, aber das beschleunigt das Ausfüllen der EÜR, also nicht wirklich schlimm.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar

                Lädt...
                X