Unter Werbungskosten können Beträge direkt und verhältnismäßig eingetragen werden. Ich habe Probleme unter Zeile 41 (verhältnismäßig) mit der Eingabe von Gesamtbetrag, Prozentsatz und abzugsfähige Werbungskosten. Meine Art der Eingabe führt immer zu einer Fehlermeldung. Keine Fehlermeldung verschwindet, wenn ich nur den Betrag in die Zeile abzugsfähige Werbungskosten eintrage. Was mache ich falsch?
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Zitat von G.Thoma Beitrag anzeigenUnter Werbungskosten können Beträge direkt und verhältnismäßig eingetragen werden. Ich habe Probleme unter Zeile 41 (verhältnismäßig) mit der Eingabe von Gesamtbetrag, Prozentsatz und abzugsfähige Werbungskosten. Meine Art der Eingabe führt immer zu einer Fehlermeldung. Keine Fehlermeldung verschwindet, wenn ich nur den Betrag in die Zeile abzugsfähige Werbungskosten eintrage. Was mache ich falsch?
Was du falsch machst? Falsche Eingaben
Zeile 41. 0,65% oder 65% (Ausgaben, die NICHT...) , also kannst du nicht absetzen.
Zeile 41: Ausgaben 99,35% oder 35% und hier schreibst du wieder rein, was du nicht absetzen kannst.
Hier kommt aber rein , was du absetzen kannst.
Gruß FIGUL
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Was mache ich falsch?
So musst du das auch angeben.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Vielen Dank für die Erläuterungen!
Leider verstehe ich immer noch nicht, warum ich eine Fehlermeldung erhalte.
Ich erhalte keine Fehlermeldung, wenn ich nur in Zeile 41 "Abzugsfähige Werbungskosten" etwas eintrage.
Für was sind die zwei darüberliegenden Zeilen 41?
Wenn ich in diese etwas eintragen, so gibt es Fehlermeldungen, rot unterstrichen (siehe Bilder).
Freundliche Grüße
G. Thoma
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Du hast die Antworten nicht wirklich gelesen, oder?
Du gibst 1.000 Euro an. Davon hängen 0,65 Prozent nicht mit Vermietungseinkünften zusammen. Ein Prozent von 1.000 ist 10 0,65 Prozent von 1.000 ist auf alle Fälle weniger als 10!
Wenn Du also 1.000 Euro Ausgaben hast, und davon hängen 6,50 nicht mit Vermietungseinkünften zusammen, dann sind 993,50 Euro abzugsfähig. Dieser Betrag müsste in das untere Eingabefeld.
Allerdings glaube ich ehrlich gesagt, dass die 0,65 % nicht richtig sind, vielleicht soll es eigentlich 65 % heißen.
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Allerdings glaube ich ehrlich gesagt, dass die 0,65 % nicht richtig sind, vielleicht soll es eigentlich 65 % heißen.
Für was sind die zwei darüberliegenden Zeilen 41?Freundliche Grüße
Charlie24
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Lieber E.L.Fant,
Lieber Charlie 24,
habe gerade diverse Eintragungen getestet.
- mit 350
- mit 65
- mit 0,65
- mit 0,35
Diese Eintragungen führen alle zu Fehlermeldungen (rot unterstrichen).
Mittlerweile denke ich, ich bin blöd.
Liebe Grüße
Günter ThomaDu hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
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Diese Eintragungen führen alle zu Fehlermeldungen (rot unterstrichen).
Prozentwerte sind so anzugeben: 35,00 oder auch 65,00 bis maximal 100,00. Bei 100,00 wäre eine ausschließliche Eigennutzung gegeben,
da blieben für die unterste Zeile dann 0 Euro übrig.Freundliche Grüße
Charlie24
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Lieber Scharlie24,
auch mit einem Eintrag von 35,00 oder 65,00 gibt es die bekannte Fehlermeldung.
Der Hinweis auf das Format x,xx verlangt (von mir persönlich) einen Eintrag mit 0,35 oder 0,65. Das wäre mathematisch ein Faktor für den Prozentanteil, mit dem das "Programm" rechnen könnte.
Aber da habe ich wohl zuviel erwartet.
Jetzt weiß ich immer noch nicht, ob es vom Finanzamt akzeptiert wird, wenn ich nur in der Zeile 41 "abzugsfähige Werbungskosten" den Betrag von 650 eintrage und die zwei Zeilen darüber frei lasse.
Liebe Grüße
Günter Thoma
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Zitat von FIGUL Beitrag anzeigenHallo,
dann sag mal was Sache ist und eiere hier nicht rum.
Wie hoch ist die Gesamtaufwendung?
Wieviel Prozent kannst du NICHT absetzen (in Prozent ausgedrückt)
Welche Summe kannst du absetzen?
Es geht nicht um eine Steuerberatung sondern um die Verwendung/Anwendung von Mein ELSTER und dessen Formulare, speziell Formular V.
Gruß Günter
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Ich habe jetzt mindestens zweimal erklärt, wie das einzutragen ist und du hast es immer noch nicht kapiert. Wenn man es richtig erklärt,
gibt es keine Fehlermeldung.
Anlage_V_Eh.JPGFreundliche Grüße
Charlie24
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