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Formular V, Werbungskosten

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    Formular V, Werbungskosten

    Unter Werbungskosten können Beträge direkt und verhältnismäßig eingetragen werden. Ich habe Probleme unter Zeile 41 (verhältnismäßig) mit der Eingabe von Gesamtbetrag, Prozentsatz und abzugsfähige Werbungskosten. Meine Art der Eingabe führt immer zu einer Fehlermeldung. Keine Fehlermeldung verschwindet, wenn ich nur den Betrag in die Zeile abzugsfähige Werbungskosten eintrage. Was mache ich falsch?
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    #2
    Zitat von G.Thoma Beitrag anzeigen
    Unter Werbungskosten können Beträge direkt und verhältnismäßig eingetragen werden. Ich habe Probleme unter Zeile 41 (verhältnismäßig) mit der Eingabe von Gesamtbetrag, Prozentsatz und abzugsfähige Werbungskosten. Meine Art der Eingabe führt immer zu einer Fehlermeldung. Keine Fehlermeldung verschwindet, wenn ich nur den Betrag in die Zeile abzugsfähige Werbungskosten eintrage. Was mache ich falsch?
    Hallo,

    Was du falsch machst? Falsche Eingaben

    Zeile 41. 0,65% oder 65% (Ausgaben, die NICHT...) , also kannst du nicht absetzen.
    Zeile 41: Ausgaben 99,35% oder 35% und hier schreibst du wieder rein, was du nicht absetzen kannst.
    Hier kommt aber rein , was du absetzen kannst.

    Gruß FIGUL

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      #3
      Was mache ich falsch?
      Wenn von 1.000,00 € insgesamt 650,00 € auf den vermieteten Teil entfallen würden, dann beträgt der Eigenanteil 35,00 Prozent.

      So musst du das auch angeben.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Vielen Dank für die Erläuterungen!
        Leider verstehe ich immer noch nicht, warum ich eine Fehlermeldung erhalte.
        Ich erhalte keine Fehlermeldung, wenn ich nur in Zeile 41 "Abzugsfähige Werbungskosten" etwas eintrage.
        Für was sind die zwei darüberliegenden Zeilen 41?
        Wenn ich in diese etwas eintragen, so gibt es Fehlermeldungen, rot unterstrichen (siehe Bilder).

        Freundliche Grüße
        G. Thoma

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          #5
          Du hast die Antworten nicht wirklich gelesen, oder?

          Du gibst 1.000 Euro an. Davon hängen 0,65 Prozent nicht mit Vermietungseinkünften zusammen. Ein Prozent von 1.000 ist 10 0,65 Prozent von 1.000 ist auf alle Fälle weniger als 10!

          Wenn Du also 1.000 Euro Ausgaben hast, und davon hängen 6,50 nicht mit Vermietungseinkünften zusammen, dann sind 993,50 Euro abzugsfähig. Dieser Betrag müsste in das untere Eingabefeld.
          Allerdings glaube ich ehrlich gesagt, dass die 0,65 % nicht richtig sind, vielleicht soll es eigentlich 65 % heißen.

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            #6
            Allerdings glaube ich ehrlich gesagt, dass die 0,65 % nicht richtig sind, vielleicht soll es eigentlich 65 % heißen.
            Wenn die Eigennutzung 65,00 Prozent ausmacht, dann dürfen in der untersten Zeile nur 350 Euro geltend gemacht werden.

            Für was sind die zwei darüberliegenden Zeilen 41?
            Die sind ausschließlich dafür da, Angaben zu einer Eigennutzung zu machen. Ist ein Objekt zu 100% vermietet, bleiben diese Zeilen leer.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Lieber E.L.Fant,
              Lieber Charlie 24,

              habe gerade diverse Eintragungen getestet.
              - mit 350
              - mit 65
              - mit 0,65
              - mit 0,35

              Diese Eintragungen führen alle zu Fehlermeldungen (rot unterstrichen).
              Mittlerweile denke ich, ich bin blöd.

              Liebe Grüße
              Günter Thoma
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                #8
                Diese Eintragungen führen alle zu Fehlermeldungen (rot unterstrichen).
                Das ist schon klar ! Bei verhältnismäßig ermittelt, wird ein Prozentwert zum eigengenutzten Anteil erwartet.

                Prozentwerte sind so anzugeben: 35,00 oder auch 65,00 bis maximal 100,00. Bei 100,00 wäre eine ausschließliche Eigennutzung gegeben,

                da blieben für die unterste Zeile dann 0 Euro übrig.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Lieber Scharlie24,

                  auch mit einem Eintrag von 35,00 oder 65,00 gibt es die bekannte Fehlermeldung.

                  Der Hinweis auf das Format x,xx verlangt (von mir persönlich) einen Eintrag mit 0,35 oder 0,65. Das wäre mathematisch ein Faktor für den Prozentanteil, mit dem das "Programm" rechnen könnte.
                  Aber da habe ich wohl zuviel erwartet.

                  Jetzt weiß ich immer noch nicht, ob es vom Finanzamt akzeptiert wird, wenn ich nur in der Zeile 41 "abzugsfähige Werbungskosten" den Betrag von 650 eintrage und die zwei Zeilen darüber frei lasse.

                  Liebe Grüße
                  Günter Thoma

                  Kommentar


                    #10
                    Hallo,

                    dann sag mal was Sache ist und eiere hier nicht rum.
                    Wie hoch ist die Gesamtaufwendung?
                    Wieviel Prozent kannst du NICHT absetzen (in Prozent ausgedrückt)
                    Welche Summe kannst du absetzen?
                    Gruß FIGUL

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                      #11
                      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                      Hallo,

                      dann sag mal was Sache ist und eiere hier nicht rum.
                      Wie hoch ist die Gesamtaufwendung?
                      Wieviel Prozent kannst du NICHT absetzen (in Prozent ausgedrückt)
                      Welche Summe kannst du absetzen?
                      Tut mir leid Figul. Ich eiere hier nicht rum!

                      Es geht nicht um eine Steuerberatung sondern um die Verwendung/Anwendung von Mein ELSTER und dessen Formulare, speziell Formular V.

                      Gruß Günter

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                        #12
                        Hallo,

                        bei deinem Beispiel - Eingabe:

                        Gesamtbetrag:......................... 1000,00
                        Ausgaben, die nicht......................35,00
                        Abzugsfähige Werbungskosten...650
                        Gruß FIGUL

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                          #13
                          Ich habe jetzt mindestens zweimal erklärt, wie das einzutragen ist und du hast es immer noch nicht kapiert. Wenn man es richtig erklärt,

                          gibt es keine Fehlermeldung.

                          Anlage_V_Eh.JPG
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Vielen Dank Charlie24! Das Bild mit den Eintragungen hat mir weitergeholfen.

                            Freundliche Grüße
                            Günter

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