Guten Abend,
wir machen die Einkommenssteuererklärung von meinem Mann, der als Gärtner morgens zur Firma fährt und von dort aus zu verschiedenen Baustellen (manche nur 1 Tag, andere dauern auch mal 2 Wochen, wobei er immer abends zur Firma zurückkehrt, also ohne Übernachtung).
Für die Berechnung der Verpflegungsmehraufwendung, wenn er länger als 8 Stunden unterwegs ist, gilt als 1. Tätigkeitsstätte ja die Firma, oder?
Ich habe gelesen, dass man nur 91 Tage angeben kann, wenn man die gleiche 1. Tätigkeitsstätte hat. Habe ich das richtig verstanden? Ist das bei ihm der Fall? Er ist immer erst an der Firma und fährt von dort aus zu verschiedenen Kund*Innen.
Vielen Dank für die Hilfe.
Liebe Grüße
Sandy
wir machen die Einkommenssteuererklärung von meinem Mann, der als Gärtner morgens zur Firma fährt und von dort aus zu verschiedenen Baustellen (manche nur 1 Tag, andere dauern auch mal 2 Wochen, wobei er immer abends zur Firma zurückkehrt, also ohne Übernachtung).
Für die Berechnung der Verpflegungsmehraufwendung, wenn er länger als 8 Stunden unterwegs ist, gilt als 1. Tätigkeitsstätte ja die Firma, oder?
Ich habe gelesen, dass man nur 91 Tage angeben kann, wenn man die gleiche 1. Tätigkeitsstätte hat. Habe ich das richtig verstanden? Ist das bei ihm der Fall? Er ist immer erst an der Firma und fährt von dort aus zu verschiedenen Kund*Innen.
Vielen Dank für die Hilfe.
Liebe Grüße
Sandy
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