Guten Morgen,
Firma wird geschlossen, dem Arbeitnehmer wird zum 31.12.2022 gekündigt, ein Aufhebungsvertrag wird unterschrieben,
in dem das Datum der Auszahlung der Abfindung auf xx.xx.2024 festgelegt wird.
Ab 01.01.2023 geht Arbeitnehmer in eine Transfergesellschaft, Transferkurzarbeitergeld 60%,
der Arbeitgeber stockt auf xx% auf.
Im Jahr der Auszahlung (2024) macht der Arbeitnehmer ein Dispositionsjahr, also keine weiteren Einkünfte in 2024,
nur die Abfindung.
Problem, der Arbeitgeber (AG) weiß nicht, was der Arbeitnehmer in 2024 für Einkünfte hat
(Thema Zusammenballung der Einkünfte) und kann, darf die Abfindung wahrscheinlich nicht nach der Fünftelregelung
versteuern und wird die Abfindung ggf. nach Lohnsteuerklasse VI versteuern.
Meine erste Frage nun, wie bekomme ich es hin, dass der AG die Abfindung 2024 nach der Fünftelregelung versteuert?
Ich kann ihm gerne unterschreiben, dass ich 2024 ein Dispositionsjahr mache oder mich dazu verpflichte,
sofern ich doch Einkünfte habe, diese dem AG sofort mitzuteilen. Würde sich der AG dann darauf einlassen,
die Abfindung steuerbegünstigt auszuzahlen?
Meine zweite Frage, angenommen der AG lässt sich darauf nicht ein, die Abfindung wird 2024 ausgezahlt und
voll versteuert ( ohne Berücksichtigung der Fünftelrgelung) und ggf. noch nach Lohnsteuerklasse VI.
Kann ich die nicht erhaltenen Steuervorteile dann in der Einkommensteuererklärung für 2024 geltend machen?
Für eine Antwort oder einen Tipp wie ihr es machen würdet, wäre ich dankbar.
Firma wird geschlossen, dem Arbeitnehmer wird zum 31.12.2022 gekündigt, ein Aufhebungsvertrag wird unterschrieben,
in dem das Datum der Auszahlung der Abfindung auf xx.xx.2024 festgelegt wird.
Ab 01.01.2023 geht Arbeitnehmer in eine Transfergesellschaft, Transferkurzarbeitergeld 60%,
der Arbeitgeber stockt auf xx% auf.
Im Jahr der Auszahlung (2024) macht der Arbeitnehmer ein Dispositionsjahr, also keine weiteren Einkünfte in 2024,
nur die Abfindung.
Problem, der Arbeitgeber (AG) weiß nicht, was der Arbeitnehmer in 2024 für Einkünfte hat
(Thema Zusammenballung der Einkünfte) und kann, darf die Abfindung wahrscheinlich nicht nach der Fünftelregelung
versteuern und wird die Abfindung ggf. nach Lohnsteuerklasse VI versteuern.
Meine erste Frage nun, wie bekomme ich es hin, dass der AG die Abfindung 2024 nach der Fünftelregelung versteuert?
Ich kann ihm gerne unterschreiben, dass ich 2024 ein Dispositionsjahr mache oder mich dazu verpflichte,
sofern ich doch Einkünfte habe, diese dem AG sofort mitzuteilen. Würde sich der AG dann darauf einlassen,
die Abfindung steuerbegünstigt auszuzahlen?
Meine zweite Frage, angenommen der AG lässt sich darauf nicht ein, die Abfindung wird 2024 ausgezahlt und
voll versteuert ( ohne Berücksichtigung der Fünftelrgelung) und ggf. noch nach Lohnsteuerklasse VI.
Kann ich die nicht erhaltenen Steuervorteile dann in der Einkommensteuererklärung für 2024 geltend machen?
Für eine Antwort oder einen Tipp wie ihr es machen würdet, wäre ich dankbar.
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