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Anlage S - Unterschied zwischen "Gewinn/ Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit"?

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    Anlage S - Unterschied zwischen "Gewinn/ Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit"?

    Hallo,

    es handelt sich hier um das erste Mal dass ich eine Steuererklärung ausfülle weshalb ich noch etwas verwirrt bin und hoffe, dass mir hier weitergeholfen werden kann.

    Da ich freiberuflich (nebenberuflich, Künstler/ Freelancer) tätig bin bzw. war, muss ich mich mit der Anlage S auseinandersetzen.
    Nun existiert im ersten Abschnitt "Gewinn" die Zeile 4: "Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit" wo ich meine gesamten Einnahmen gelistet habe da ich hauptsächlich digital arbeite und somit keine Ausgaben habe, also Einnahmen = Gewinn.

    Im dritten Abschnitt unter "Sonstiges" gibt es nun jedoch Zeile 46: "Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit".
    Ist hier erwünscht dass ich die Eingabe aus Zeile 4 nochmals wiederhole da meine Einnahmen und der Gewinn sich ja gleichen? Oder ist der Abschnitt auf die vorherige Zeile 45: "In den Zeilen 4 bis 11 enthaltene begünstigte sonstige Gewinne im Sinne des § 34 Absatz 2 Nummer 2 bis 4 EStG" bezogen? (Die für mich, meines Wissens nach, nicht relevant ist?)

    Hier im Forum habe ich dazu diesen Beitrag gefunden: https://forum.elster.de/anwenderforu...199#post264199
    Dass dies für mich nur zutreffen würde wenn ich für meine Tätigkeit von einem gewissen Personenkreis bezahlt wurde kommt mir sehr spezifisch vor, und Mein ELSTER selbst liefert leider keine Erklärung zu diesem Abschnitt.

    Über Hilfe würde ich mich sehr freuen, vielen Dank im Voraus!

    #2
    Zur Fragestellung im Titel: Der Gewinn ergibt sich, wenn man von den Betriebseinnahmen die Betriebsausgaben abzieht.

    Die Zeile 46 betrifft Einnahmen, die nach § 3 Nr. 26 EStG bis zu einer bestimmten Höchstgrenze (aktuell 3.000,00 €, bisher 2.400,00 €) steuerfrei bleiben.

    Die Voraussetzungen dafür stehen im Gesetzestext

    Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten, aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder der nebenberuflichen Pflege alter, kranker Menschen oder Menschen mit Behinderungen im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem Staat, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet, oder in der Schweiz belegen ist, oder einer unter § 5 Absatz 1 Nummer 9 des Körperschaftsteuergesetzes fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52 bis 54 der Abgabenordnung) bis zur Höhe von insgesamt 3 000 Euro im Jahr.

    Es kommt also auf den Auftraggeber an !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Gewinn (oder Verlust) ist Saldo aus Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben.

      Der Bereich ab Zeile 45 wird Dich nicht betreffen, lese Dir mal die amtlichen Hinweise zu den Zeile durch. Das betrifft Leute, die nach irgendeiner Steuerbefreiungsvorschrift ganz oder teilweise steuerfreie Einnahmen haben, die im Gewinn in Zeile 4 enthalten sind. Heißer Kandidat ist immer der sog. Übungsleiterfreibetrag. Aller Voraussicht nach trägst Du da nothing ein.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Vielen Dank an euch beide für eure Hilfe!

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