Hallo,
es handelt sich hier um das erste Mal dass ich eine Steuererklärung ausfülle weshalb ich noch etwas verwirrt bin und hoffe, dass mir hier weitergeholfen werden kann.
Da ich freiberuflich (nebenberuflich, Künstler/ Freelancer) tätig bin bzw. war, muss ich mich mit der Anlage S auseinandersetzen.
Nun existiert im ersten Abschnitt "Gewinn" die Zeile 4: "Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit" wo ich meine gesamten Einnahmen gelistet habe da ich hauptsächlich digital arbeite und somit keine Ausgaben habe, also Einnahmen = Gewinn.
Im dritten Abschnitt unter "Sonstiges" gibt es nun jedoch Zeile 46: "Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit".
Ist hier erwünscht dass ich die Eingabe aus Zeile 4 nochmals wiederhole da meine Einnahmen und der Gewinn sich ja gleichen? Oder ist der Abschnitt auf die vorherige Zeile 45: "In den Zeilen 4 bis 11 enthaltene begünstigte sonstige Gewinne im Sinne des § 34 Absatz 2 Nummer 2 bis 4 EStG" bezogen? (Die für mich, meines Wissens nach, nicht relevant ist?)
Hier im Forum habe ich dazu diesen Beitrag gefunden: https://forum.elster.de/anwenderforu...199#post264199
Dass dies für mich nur zutreffen würde wenn ich für meine Tätigkeit von einem gewissen Personenkreis bezahlt wurde kommt mir sehr spezifisch vor, und Mein ELSTER selbst liefert leider keine Erklärung zu diesem Abschnitt.
Über Hilfe würde ich mich sehr freuen, vielen Dank im Voraus!
es handelt sich hier um das erste Mal dass ich eine Steuererklärung ausfülle weshalb ich noch etwas verwirrt bin und hoffe, dass mir hier weitergeholfen werden kann.
Da ich freiberuflich (nebenberuflich, Künstler/ Freelancer) tätig bin bzw. war, muss ich mich mit der Anlage S auseinandersetzen.
Nun existiert im ersten Abschnitt "Gewinn" die Zeile 4: "Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit" wo ich meine gesamten Einnahmen gelistet habe da ich hauptsächlich digital arbeite und somit keine Ausgaben habe, also Einnahmen = Gewinn.
Im dritten Abschnitt unter "Sonstiges" gibt es nun jedoch Zeile 46: "Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit".
Ist hier erwünscht dass ich die Eingabe aus Zeile 4 nochmals wiederhole da meine Einnahmen und der Gewinn sich ja gleichen? Oder ist der Abschnitt auf die vorherige Zeile 45: "In den Zeilen 4 bis 11 enthaltene begünstigte sonstige Gewinne im Sinne des § 34 Absatz 2 Nummer 2 bis 4 EStG" bezogen? (Die für mich, meines Wissens nach, nicht relevant ist?)
Hier im Forum habe ich dazu diesen Beitrag gefunden: https://forum.elster.de/anwenderforu...199#post264199
Dass dies für mich nur zutreffen würde wenn ich für meine Tätigkeit von einem gewissen Personenkreis bezahlt wurde kommt mir sehr spezifisch vor, und Mein ELSTER selbst liefert leider keine Erklärung zu diesem Abschnitt.
Über Hilfe würde ich mich sehr freuen, vielen Dank im Voraus!
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