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Angaben zur einschlaegigen Vorschrift...

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    Angaben zur einschlaegigen Vorschrift...

    Meine Frau ist Deutsche und arbeitet an einem Berliner Krankenhaus. Ich bin franzoesischer Staatsbuerger (mittlerweile habe ich auch die deutsche Staatsbergerschaft). Mein Arbeitsplatz ist aber im Pariser Raum. Ich pendle also in unregelmaessigen Abstaenden zwischen Paris und Berlin, verdiene aber nur in Frankreich Geld und habe laut DBA zwischen Frankreich und der Bundesrepublik (erste Fassung 1959) nur in Frankreich Steuern zu entrichten. Das Charlottenburger Finanzamt hat uns aufgefordert, eine Steuererklaerung abzugeben. Wir haben uns vorgenommen, diese selbstaendig zu machen. Leider ist das nicht so einfach wie wir dachten. Ich habe die Anlage N-AUS ausgefuellt, aber es bleiben "Fehler" (so die Software), die partout nicht verschwinden wollen. Die Rubrik Nr. 2 (Angaben zur einschlaegigen Vorschrift fuer die Steuerentlastung) macht uns besonders zu schaffen: ich habe zunaechst nur die erste Angabe angekreuzt: "Im Kalenderjahr 2018 habe ich steuerfreien Arbeitslohn nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bezogen", die meines Erachtens die einzige, die zu meiner Situation passt. Aber die Software sieht diese Angabe als "Fehler" an, mit folgendem Kommentar:

    Fehler innerhalb der Seite

    Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Es wurden Angaben zur Steuerbefreiung aufgrund eines sonstigen zwischenstaatlichen Uebereinkommens (ZUe) gemacht. Der Eintrag, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn aufgrund eines zwischenstaatlichen Uebereinkommens (ZUe) bezogen wurde fehlt jedoch (1. Anlage N-AUS steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A).
    Im Kalenderjahr 2018 habe ich steuerfreien Arbeitslohn aufgrund eines sonstigen zwischenstaatlichen Uebereinkommens (ZUe) bezogen
    Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Es wurden Angaben zur Ermittlung des nach ATE steuerfreien Arbeitslohns gemacht. Der Eintrag, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn nach dem Auslandstaetigkeitserlass (ATE) bezogen wurde, fehlt jedoch (1. Anlage N-AUS steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A).
    Im Kalenderjahr 2018 habe ich steuerfreien Arbeitslohn nach dem Auslandstaetigkeitserlass (ATE) bezogen

    Ich verstehe nicht, wieso ich "Angaben zur Steuerbefreiung aufgrund eines sonstigen zwischenstaatlichen Uebereinkommens" gemacht habe und kann den "Fehler" nicht beheben, so dass der Erklaerungsentwurf nicht abgeschickt werden kann.
    Kann mir jemand helfen, aus dieser misslichen Situation zu kommen?
    Vielen Dank im Voraus.

    #2
    AW: Angaben zur einschlaegigen Vorschrift...

    Zitat von hubertgui Beitrag anzeigen
    Ich verstehe nicht, wieso ich "Angaben zur Steuerbefreiung aufgrund eines sonstigen zwischenstaatlichen Uebereinkommens" gemacht habe
    Was hast Du denn auf Seite 2 der Anlage N-AUS markiert?

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      #3
      AW: Angaben zur einschlaegigen Vorschrift...

      Nur die erste Antwort... aber wenn ich auch die 2. bzw. auch die 3. ankreuze, liege ich wohl auch falsch...
      Vielen Dank fuer deine Hilfsbereitschaft...

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        #4
        AW: Angaben zur einschlaegigen Vorschrift...

        Und Seite 7 wurde auch nicht ausgefüllt? Welche Angaben wurden denn in der Anlage gemacht?

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          #5
          AW: Angaben zur einschlaegigen Vorschrift...

          Im Kalenderjahr 2018 habe ich steuerfreien Arbeitslohn nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bezogen
          Das ist ja auch richtig. Ich habe auch kein Problem, die Anlage N-AUS für einen Fall dieser Art fehlerfrei auszufüllen.

          Zu mögliche Fehlerquellen kann ich nichts sagen, dazu müssten genaue Angaben gemacht werden, welche Zeilen konkret ausgefüllt wurden.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Angaben zur einschlaegigen Vorschrift...

            Auf Seite 7 habe ich den Titel des DBA angegeben, den Namen des Arbeitgebers und das Bruttoeinkommen. Ist das richtig?

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              #7
              AW: Angaben zur einschlaegigen Vorschrift...

              Seite 7 ist überschrieben mit Steuerbefreiung aufgrund eines zwischenstaatlichen Übereinkommens (ZÜ)

              Zitat von hubertgui Beitrag anzeigen
              Ich verstehe nicht, wieso ich "Angaben zur Steuerbefreiung aufgrund eines sonstigen zwischenstaatlichen Uebereinkommens" gemacht habe

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