Meine Frau ist Deutsche und arbeitet an einem Berliner Krankenhaus. Ich bin franzoesischer Staatsbuerger (mittlerweile habe ich auch die deutsche Staatsbergerschaft). Mein Arbeitsplatz ist aber im Pariser Raum. Ich pendle also in unregelmaessigen Abstaenden zwischen Paris und Berlin, verdiene aber nur in Frankreich Geld und habe laut DBA zwischen Frankreich und der Bundesrepublik (erste Fassung 1959) nur in Frankreich Steuern zu entrichten. Das Charlottenburger Finanzamt hat uns aufgefordert, eine Steuererklaerung abzugeben. Wir haben uns vorgenommen, diese selbstaendig zu machen. Leider ist das nicht so einfach wie wir dachten. Ich habe die Anlage N-AUS ausgefuellt, aber es bleiben "Fehler" (so die Software), die partout nicht verschwinden wollen. Die Rubrik Nr. 2 (Angaben zur einschlaegigen Vorschrift fuer die Steuerentlastung) macht uns besonders zu schaffen: ich habe zunaechst nur die erste Angabe angekreuzt: "Im Kalenderjahr 2018 habe ich steuerfreien Arbeitslohn nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bezogen", die meines Erachtens die einzige, die zu meiner Situation passt. Aber die Software sieht diese Angabe als "Fehler" an, mit folgendem Kommentar:
Fehler innerhalb der Seite
Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Es wurden Angaben zur Steuerbefreiung aufgrund eines sonstigen zwischenstaatlichen Uebereinkommens (ZUe) gemacht. Der Eintrag, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn aufgrund eines zwischenstaatlichen Uebereinkommens (ZUe) bezogen wurde fehlt jedoch (1. Anlage N-AUS steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A).
Im Kalenderjahr 2018 habe ich steuerfreien Arbeitslohn aufgrund eines sonstigen zwischenstaatlichen Uebereinkommens (ZUe) bezogen
Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Es wurden Angaben zur Ermittlung des nach ATE steuerfreien Arbeitslohns gemacht. Der Eintrag, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn nach dem Auslandstaetigkeitserlass (ATE) bezogen wurde, fehlt jedoch (1. Anlage N-AUS steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A).
Im Kalenderjahr 2018 habe ich steuerfreien Arbeitslohn nach dem Auslandstaetigkeitserlass (ATE) bezogen
Ich verstehe nicht, wieso ich "Angaben zur Steuerbefreiung aufgrund eines sonstigen zwischenstaatlichen Uebereinkommens" gemacht habe und kann den "Fehler" nicht beheben, so dass der Erklaerungsentwurf nicht abgeschickt werden kann.
Kann mir jemand helfen, aus dieser misslichen Situation zu kommen?
Vielen Dank im Voraus.
Fehler innerhalb der Seite
Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Es wurden Angaben zur Steuerbefreiung aufgrund eines sonstigen zwischenstaatlichen Uebereinkommens (ZUe) gemacht. Der Eintrag, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn aufgrund eines zwischenstaatlichen Uebereinkommens (ZUe) bezogen wurde fehlt jedoch (1. Anlage N-AUS steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A).
Im Kalenderjahr 2018 habe ich steuerfreien Arbeitslohn aufgrund eines sonstigen zwischenstaatlichen Uebereinkommens (ZUe) bezogen
Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Es wurden Angaben zur Ermittlung des nach ATE steuerfreien Arbeitslohns gemacht. Der Eintrag, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn nach dem Auslandstaetigkeitserlass (ATE) bezogen wurde, fehlt jedoch (1. Anlage N-AUS steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A).
Im Kalenderjahr 2018 habe ich steuerfreien Arbeitslohn nach dem Auslandstaetigkeitserlass (ATE) bezogen
Ich verstehe nicht, wieso ich "Angaben zur Steuerbefreiung aufgrund eines sonstigen zwischenstaatlichen Uebereinkommens" gemacht habe und kann den "Fehler" nicht beheben, so dass der Erklaerungsentwurf nicht abgeschickt werden kann.
Kann mir jemand helfen, aus dieser misslichen Situation zu kommen?
Vielen Dank im Voraus.
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