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    Steurerklärung

    Hallo,

    habe bisher meine Steuererklärung mit Hilfe von Steuerfuchs durchgeführt. Für die Erklärung 2021 habe ich mich jetzt mal bei Elster registriert, um im nächsten Jahr die Erklärung ohne Steuerfuchs zu erledigen.
    Jetzt zu meinen Frage.
    Benötige ich die von meinem Arbeitgeber ausgehändigte elektronische Lohnsteuerbescheinigung (Beamter in Berlin, meist im März mit der Gehaltsabrechnung) noch für die Steuererklärung. Oder kann ich nach erfolgreicher Registrierung diese Daten (Bruttolohn; Steuern usw.) unter Elster schon sehen und übernehmen bei der Steuererklärung?

    Vielen Dank im Voraus.

    Gruss Marcus

    #2
    Hallo,

    du hast um die Registrierung abzuschließen, einen Aktivierungscode per Post bekommen.
    Außerdem einen Abrufcode per Post (kann sich zeitlich etwas verschieben)
    Den Abrufcode benötigst du IMMER (jedes Jahr) um Daten von der Lohnsteuerbescheinigung, KV, PV abzurufen
    Die Daten werden dann an die richtige Position gestzt
    Hast du den Abrufcode schon erhalten, dein Zertifikat erstellt, kannst du es schon mal ausprobieren.
    Einfach nochmals eine 2020 Erklärung anlegen.
    Die abgerufenen Daten werden beim ersten Mal erst auf einem Server gesammelt, sodass sie erst am nächsten Tag zur Verfügung stehen
    Gruß FIGUL

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      #3
      Hallo FIGUL,

      danke erst einmal für die schnelle Rückmeldung!
      Die Registrierung habe ich gerade erst durchgeführt, habe also noch keinen Abrufcode.

      Was mich aber eigentlich interessiert, kann ich dann die komplette Elektronische Lohnsteuerkarte für das Jahr 2021 sehen (also mit allen Angaben, wie sie mir auch jedes Jahr im März mit der Abrechnung ausgehändigt wird). So das ich meine Erklärung auch ohne die ausgehändigte vom Arbeitgeber durchführen könnte.
      Oder sehe ich hier nur Sachen wie Steuerklasse; Faktor; Kirchensteuerabzug; Kinderfreibetrag- und es fehlt der Bruttolohn, gezahlte Steuern?

      Wie gesagt, mir geht es einfach nur um die Möglichkeit, meine Steuererklärung auch ohne die Elektronische Lohnsteuerkarte vom Arbeitgeber (weil ich z. B. keiner Möglichkeit hatte diese aus meinem Postfach zu entnehmen) durchzuführen.

      Vielen Dank im Voraus!

      Gruss Marcus

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        #4
        Zitat von Elster_Rookie Beitrag anzeigen
        Was mich aber eigentlich interessiert, kann ich dann die komplette Elektronische Lohnsteuerkarte für das Jahr 2021 sehen (also mit allen Angaben, wie sie mir auch jedes Jahr im März mit der Abrechnung ausgehändigt wird). So das ich meine Erklärung auch ohne die ausgehändigte vom Arbeitgeber durchführen könnte.
        Ja, so ist es.

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          #5
          Zitat von multi Beitrag anzeigen

          Ja, so ist es.
          Hallo multi,

          dann ergibt für mich die ganze Registrierung wirklich Sinn!!!

          Dann brauche ich für die Zukunft weder meine Gehaltszettel alle zusammenrechnen, noch die Elektronische Lohnsteuerkarte.
          Ich lade mir einfach die Elektronische Lohnsteuerkarte im April, oder März vom letzten Jahr runter und habe für die Erklärung alle relevanten Daten, die ich nur noch ergänzen muss mit speziellen Anlagen wie KAP usw.

          Ich danke dir vielmals!!!

          Gruss

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            #6
            Hallo,

            habe heute alles mit der Post erhalten (Aktivierungscode & Abrufcode). Habe dann mal versucht wie von FIGUL vorgeschlagen eine Erklärung für 2020 angelegt.
            Jetzt steht unter "übermittelte Formulare" Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte - Status in Bearbeitung.
            Ich vermute das dauert jetzt einige Tage und dann kann ich mit dem Abrufcode die elektronischen Lohnsteuerkarte laden und einsehen? Und auf dieser Karte stehen dann die ganzen Werte, wie Bruttolohn; gezahlte Steuern usw.?
            Für welches Jahr wird mir denn die elektronische Lohnsteuerkarte bereitgestellt? Immer für das letze Jahr, oder das aktuelle Jahr? Ab wann kann man den die elektronische Lohnsteuerkarte für 2021 abrufen?

            Vielen Dank im Voraus!

            Gruss

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              #7
              Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte ist nur der Abruf der Lohnsteuermerkmale, d.h. Steuerklasse etc und eine komplett andere Baustelle wie Bescheinigungen abrufen.

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                #8
                Zitat von multi Beitrag anzeigen
                Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte ist nur der Abruf der Lohnsteuermerkmale, d.h. Steuerklasse etc und eine komplett andere Baustelle wie Bescheinigungen abrufen.
                multi und wo kann ich jetzt die Bescheinigung abrufen? Ich dachte, man könne auch z.B. die elektronische Lohnsteuerkarte von 2021 einsehen?

                Kommentar


                  #9
                  Die Lohnsteuerbescheinigung muss der Arbeitgeber erst bis zum 10. Februar des Folgejahres ans Finanzamt übermitteln - daher kannst du sie auch nicht vorher abrufen

                  Wenn es aktuell also etwas zum Abrufen gibt, ist das bestenfalls die vom Jahr 2020.

                  Kommentar


                    #10
                    multi &.@mhanft

                    ist das der "PUNKT" Abrufen von Bescheinigungen?
                    Hier steht dann auch "Aufgrund der gesetzlichen Übermittlungsfristen liegen Bescheinigungen regelmäßig erst Mitte März des Folgejahres vor". Dann könnte es passen und man kann immer ab März die elektronische Lohnsteuerkarte aus dem Vorjahr abrufen?

                    Kommentar


                      #11
                      Hallo,

                      du darfst ruhig etwas mitdenken und gucken was, wo und warum du in Mein Elster treibst.
                      Nach dem Einloggen auf der Startseite findest du - Formulare und Leistungen-
                      klick -dann - Bescheinigungen verwalten (und davon habe ich gesprochen und das suchst du Lohnsteuerbescheinigung, KV-Bescheinigung u.s.w.)
                      anklicken - Meine Bescheinigungen- Veranlagungsjahr auswählen - Abrufcode eingeben.
                      Was ist daran nicht zu verstehen?
                      Gruß FIGUL

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                        #12
                        ist das der "PUNKT" Abrufen von Bescheinigungen?
                        Unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Meine Bescheinigungen kann man die Bescheinigungen auch abrufen,

                        derzeit aber noch nicht für das Jahr 2021. Um Daten in eine Steuererklärung zu übernehmen, muss der Abruf allerdings im geöffneten Entwurf

                        der Erklärung gestartet werden.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Charlie24 danke!

                          Habe es jetzt auch gefunden. Leider kann ich hier noch nichts sehen, da ich erst heute alles frei geschaltet habe (wird wohl über Nacht gesammelt). Werde das morgen noch einmal versuchen.

                          Dir ein schönes Wochenende!

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                            #14
                            Zitat von Elster_Rookie Beitrag anzeigen
                            Habe es jetzt auch gefunden. Leider kann ich hier noch nichts sehen, da ich erst heute alles frei geschaltet habe (wird wohl über Nacht gesammelt). Werde das morgen noch einmal versuchen.
                            !
                            Morgen oder spätestens übermorgen. Daten der Lohnsteuerbescheinigung, ggfs. Riester, Rürup, erhaltene Renten.

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                              #15
                              Also auch auf die Gefahr hin, dass ich mich zu dumm anstelle.

                              Ich gehe folgenden Weg:
                              Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Meine Bescheinigungen. Hier kann ich dann die Jahre auswählen (bis 2020).

                              Wenn ich das mache, werden mir genau zwei Bescheinigungen angezeigt nach Eingabe vom Abrufcode

                              1. Religionszugehörigkeit

                              2. Stammdaten (Persönliche Angaben wie Identifikationsnummer; Vorname; Name; Geburtsdatum - Adresse wie Strasse; Hausnummer; Postleitzahl - Bankverbindung)

                              Ich dachte man könne die gesamte elektronische Lohnsteuerkarte sehen, wo ich neben der eTIN auch z.b unter Nummer 3 den Bruttolohn; unter 4 Einbehaltene Lohnsteuer von 3.; unter 5 Einbehaltener Solidaritätszuschlag von 3. sehen kann usw.

                              Oder dauert das vielleicht noch länger als ein Tag und ich muss mich noch etwas gedulden? Vielleicht ist aber auch der Weg immer noch falsch und ich sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht!










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