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  • FIGUL
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Wobei viele Steuerpflichtige die Anlage KAP ausfüllen, die das gar nicht müssten und denen es auch nichts bringt.
    Falls die Steuerpflichtigen des Lesens mächtig sind, dürften sie es erkennen

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  • Charlie24
    antwortet
    Aber was bei mir regelmäßig auf sich warten läßt, ist die Steuerbescheinigung der Banken für die KAP Anlage
    Wobei viele Steuerpflichtige die Anlage KAP ausfüllen, die das gar nicht müssten und denen es auch nichts bringt.

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  • Elster_Rookie
    antwortet
    Zitat von multi Beitrag anzeigen
    Dass Stammdaten und Religion abrufbar sind, zeigt, dass die Anmeldung zum Abruf funktioniert hat.
    Wann der Rest kommt, liegt nicht in eigener Macht, ist aber eine Frage von wenigen Tagen.

    Und welcher Datenlieferant dann nächstes Jahr wann innerhalb der Frist liefert, ist unwägbar. Die Bescheinigungen, auf die ich regelmäßig am längsten warte, kommen aber eh nicht per Abruf.
    Na dann geht es dir vielleicht wie mir?
    Ich kenne mich nun wirklich nicht mit Elster aus, wie Du sicher schon gemerkt hast. Wie auch, habe das bisher ja mit Steuerfuchs erledigt. Aber was bei mir regelmäßig auf sich warten läßt, ist die Steuerbescheinigung der Banken für die KAP Anlage

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  • Charlie24
    antwortet
    Und welcher Datenlieferant dann nächstes Jahr wann innerhalb der Frist liefert, ist unwägbar.
    Es kommt durchaus auch vor, dass Daten verspätet geliefert werden. Bei mir ist die letzte Bescheinigung für 2020 erst Ende Juni 2021

    übermittelt worden, da war der Steuerbescheid für 2020 bereits bestandskräftig.

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  • multi
    antwortet
    Dass Stammdaten und Religion abrufbar sind, zeigt, dass die Anmeldung zum Abruf funktioniert hat.
    Wann der Rest kommt, liegt nicht in eigener Macht, ist aber eine Frage von wenigen Tagen.

    Und welcher Datenlieferant dann nächstes Jahr wann innerhalb der Frist liefert, ist unwägbar. Die Bescheinigungen, auf die ich regelmäßig am längsten warte, kommen aber eh nicht per Abruf.

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  • Elster_Rookie
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Genauso ist es ! Stammdaten und Religionszugehörigkeit stehen in der Regel zuerst zur Verfügung, dann kommen die Lohnsteuerbescheinigung usw.

    Es dauert nach meiner Erfahrung fast immer zwei Tage, bis alle Bescheinigungen auf dem Abrufserver bereitgestellt sind. Es eilt ja nichts.

    Was 2021 angeht, werde ich erstmals Ende Januar 2022 nachsehen, was bereits eingetroffen ist. Die Datenübermittler haben ja bis Ende

    Februar Zeit und viele nutzen die Fristen auch aus.
    Boah das ist echt nett von dir, dass Du auch so schnell Sonntags geantwortet hast. Vielleicht bin ich auch einfach zu ungeduldig. Sei es drum, werde ich mich noch etwas gedulden müssen und immer mal wieder rein schauen.

    Dir einen schönen Sonntag!

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  • Charlie24
    antwortet
    Oder dauert das vielleicht noch länger als ein Tag und ich muss mich noch etwas gedulden?
    Genauso ist es ! Stammdaten und Religionszugehörigkeit stehen in der Regel zuerst zur Verfügung, dann kommen die Lohnsteuerbescheinigung usw.

    Es dauert nach meiner Erfahrung fast immer zwei Tage, bis alle Bescheinigungen auf dem Abrufserver bereitgestellt sind. Es eilt ja nichts.

    Was 2021 angeht, werde ich erstmals Ende Januar 2022 nachsehen, was bereits eingetroffen ist. Die Datenübermittler haben ja bis Ende

    Februar Zeit und viele nutzen die Fristen auch aus.

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  • Elster_Rookie
    antwortet
    Also auch auf die Gefahr hin, dass ich mich zu dumm anstelle.

    Ich gehe folgenden Weg:
    Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Meine Bescheinigungen. Hier kann ich dann die Jahre auswählen (bis 2020).

    Wenn ich das mache, werden mir genau zwei Bescheinigungen angezeigt nach Eingabe vom Abrufcode

    1. Religionszugehörigkeit

    2. Stammdaten (Persönliche Angaben wie Identifikationsnummer; Vorname; Name; Geburtsdatum - Adresse wie Strasse; Hausnummer; Postleitzahl - Bankverbindung)

    Ich dachte man könne die gesamte elektronische Lohnsteuerkarte sehen, wo ich neben der eTIN auch z.b unter Nummer 3 den Bruttolohn; unter 4 Einbehaltene Lohnsteuer von 3.; unter 5 Einbehaltener Solidaritätszuschlag von 3. sehen kann usw.

    Oder dauert das vielleicht noch länger als ein Tag und ich muss mich noch etwas gedulden? Vielleicht ist aber auch der Weg immer noch falsch und ich sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht!










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  • multi
    antwortet
    Zitat von Elster_Rookie Beitrag anzeigen
    Habe es jetzt auch gefunden. Leider kann ich hier noch nichts sehen, da ich erst heute alles frei geschaltet habe (wird wohl über Nacht gesammelt). Werde das morgen noch einmal versuchen.
    !
    Morgen oder spätestens übermorgen. Daten der Lohnsteuerbescheinigung, ggfs. Riester, Rürup, erhaltene Renten.

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  • Elster_Rookie
    antwortet
    Charlie24 danke!

    Habe es jetzt auch gefunden. Leider kann ich hier noch nichts sehen, da ich erst heute alles frei geschaltet habe (wird wohl über Nacht gesammelt). Werde das morgen noch einmal versuchen.

    Dir ein schönes Wochenende!

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  • Charlie24
    antwortet
    ist das der "PUNKT" Abrufen von Bescheinigungen?
    Unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Meine Bescheinigungen kann man die Bescheinigungen auch abrufen,

    derzeit aber noch nicht für das Jahr 2021. Um Daten in eine Steuererklärung zu übernehmen, muss der Abruf allerdings im geöffneten Entwurf

    der Erklärung gestartet werden.

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  • FIGUL
    antwortet
    Hallo,

    du darfst ruhig etwas mitdenken und gucken was, wo und warum du in Mein Elster treibst.
    Nach dem Einloggen auf der Startseite findest du - Formulare und Leistungen-
    klick -dann - Bescheinigungen verwalten (und davon habe ich gesprochen und das suchst du Lohnsteuerbescheinigung, KV-Bescheinigung u.s.w.)
    anklicken - Meine Bescheinigungen- Veranlagungsjahr auswählen - Abrufcode eingeben.
    Was ist daran nicht zu verstehen?

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  • Elster_Rookie
    antwortet
    multi &.@mhanft

    ist das der "PUNKT" Abrufen von Bescheinigungen?
    Hier steht dann auch "Aufgrund der gesetzlichen Übermittlungsfristen liegen Bescheinigungen regelmäßig erst Mitte März des Folgejahres vor". Dann könnte es passen und man kann immer ab März die elektronische Lohnsteuerkarte aus dem Vorjahr abrufen?

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  • mhanft
    antwortet
    Die Lohnsteuerbescheinigung muss der Arbeitgeber erst bis zum 10. Februar des Folgejahres ans Finanzamt übermitteln - daher kannst du sie auch nicht vorher abrufen

    Wenn es aktuell also etwas zum Abrufen gibt, ist das bestenfalls die vom Jahr 2020.

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  • Elster_Rookie
    antwortet
    Zitat von multi Beitrag anzeigen
    Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte ist nur der Abruf der Lohnsteuermerkmale, d.h. Steuerklasse etc und eine komplett andere Baustelle wie Bescheinigungen abrufen.
    multi und wo kann ich jetzt die Bescheinigung abrufen? Ich dachte, man könne auch z.B. die elektronische Lohnsteuerkarte von 2021 einsehen?

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