Export / Import Formulare in Mein Elster

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  • multi
    antwortet
    Zitat von TommyK Beitrag anzeigen
    Es geht nicht um eine Risikoeinschätzung eines Datenverlustes bei wem auch immer, sondern um die Sicherstellung der Voraussetzungen während der 10 Jahre Aufbewahrungspflicht.


    Damit sind wir wieder oben bei Antwort #12 angekommen, mit Mein Elster kann man das derzeit nicht sicherstellen.
    Dann darfst du Mein Elster nicht verwenden.

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  • TommyK
    antwortet
    Es geht nicht um eine Risikoeinschätzung eines Datenverlustes bei wem auch immer, sondern um die Sicherstellung der Voraussetzungen während der 10 Jahre Aufbewahrungspflicht.

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Im Übrigen sollte man in § 147 AO nicht mehr hinein interpretieren, als dort drin steht:
    Dort steht drin:
    Zitat von § 147 Abs. 2 AO
    ... und sichergestellt ist, dass die Wiedergabe oder die Daten ...während der Dauer der Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar sind, unverzüglich lesbar gemacht und maschinell ausgewertet werden können.
    Damit sind wir wieder oben bei Antwort #12 angekommen, mit Mein Elster kann man das derzeit nicht sicherstellen.

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  • Charlie24
    antwortet
    Das Risiko, dass lokal gespeicherte Daten innerhalb von 10 Jahren verloren gehen, ist eher höher als der Verlust von Daten in Mein ELSTER.

    Selbst wenn jemand trotz der 3 Erinnerungsmails seine Zertifikatsverlängerung versemmelt, kommt man über die Zugangserneuerung wieder an seine Daten.

    Im Übrigen sollte man in § 147 AO nicht mehr hinein interpretieren, als dort drin steht: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__147.html

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  • Kloebi
    antwortet
    man kann die ja immer wieder verlängern. Ich habe auch noch ein gültiges Steuernummernzertifikat, daneben aber auch ID-Zertifikate für mich und meine Frau. Ich bin auch immer Fan von Elsterformular gewesen, schon wegen der Ähnlichkeit zu den althergebrachten Papierformularen, aber Weblösungen wurden immer gefordert, vor allem um betriebssystemneutral agieren zu können. Mit Elsterformular ging z. B. Mac nur über Umwege.

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  • TommyK
    antwortet
    Interessant, mehr als 10 Jahre mit unveränderter Zertifikatsdatei?

    Hier wird für das am 14.10.2020 erhaltene Zertifikat in Mein Elster angezeigt:
    Gültigkeit des Zertifikats
    Gültig bis: 14.10.2023 um 15:18 Uhr

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  • Charlie24
    antwortet
    Der Zugang ist nur mit gültigen Zertifikatsdateien/Apps/zusätzlicher Software möglich, nichts davon wird unverändert die nächsten 10 Jahre funktionieren.
    Hier gibt es Nutzer, die schon mehr als 10 Jahre im Elster-Online-Portal unterwegs sind.

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  • TommyK
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Unter übermittelte Formulare sind die Steuererklärungen in deinem Konto bei Mein ELSTER jederzeit verfügbar.
    Das Konto ist nicht jederzeit verfügbar. Der Zugang ist nur mit gültigen Zertifikatsdateien/Apps/zusätzlicher Software möglich, nichts davon wird unverändert die nächsten 10 Jahre funktionieren.

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  • Charlie24
    antwortet
    Das ist derzeit offenbar mit Mein Elster nicht möglich
    Diese Auffassung teile ich so nicht. Unter übermittelte Formulare sind die Steuererklärungen in deinem Konto bei Mein ELSTER jederzeit verfügbar.

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  • TommyK
    antwortet
    Im Internet benennt meine IHK für "Steuerunterlagen und Steuererklärungen" und "Umsatzsteuervoranmeldungen" eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren.

    Weiterhin wird dort ausgeführt: Außerdem müssen die Unterlagen während der Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar sein, unverzüglich lesbar gemacht und maschinell ausgewertet werden können (§ 147 Abs. 2 AO)

    Das ist derzeit offenbar mit Mein Elster nicht möglich. Mit Elsterformular war das kein Problem.

    Danke für alle Antworten, auch wenn ich hier und da etwas mehr Sachlichkeit erwartet hätte.

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  • Charlie24
    antwortet
    Naja, die Steuererklärungen müssen schon auch aufbewahrt werden, es gibt aber m. E. keine Notwendigkeit, sie lokal aufzubewahren.

    Meines Erachtens ist auch ein PDF-Dokument maschinenlesbar, das Problem ist eher, dass Mein ELSTER das PDF nicht im PDF-A-Standard erzeugt.

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  • FIGUL
    antwortet
    Zitat von TommyK Beitrag anzeigen
    Resume der Antworten für spätere Mitleser:

    Ein Export von Steuererklärungen und Umsatzsteuervoranmeldungen in maschinenlesbarer Form gemäß der bestehenden 10-jährigen Aufbewahrungsfrist ist in Mein Elster derzeit nicht möglich.
    Ich glaube, dass du hier einiges durcheinander bringst.
    Aufbewahrunspflichten bestehen für STEUERUNTERLAGEN, aber nicht für die STEUERERKLÄRUNG,
    die liegt ja schließlich dem FA vor.
    Das findest du alles im Internet.
    Außerdem brezelst du dich ganz schön auf, wenn dir die richtig gegegeben Antworten nicht passen

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  • TommyK
    antwortet
    Resume der Antworten für spätere Mitleser:

    Ein Export von Steuererklärungen und Umsatzsteuervoranmeldungen in maschinenlesbarer Form gemäß der bestehenden 10-jährigen Aufbewahrungsfrist ist in Mein Elster derzeit nicht möglich.

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  • TommyK
    antwortet
    Zitat von TommyK Beitrag anzeigen
    Wie kann man übermittelte Formulare aus Mein Elster so exportieren, ...
    Nach Entwürfen wurde nicht gefragt.

    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    ...

    Eine andere Export-Möglichkeit gibt es nicht.
    @holzgoe Die zitierte Aussage wurde nicht infrage gestellt. Weiss nicht, warum Du nochmal wiederholt hast, dass sie gilt. Vermutlich schreibst Du einfach gerne. Danke für die Aussage.
    Zuletzt geändert von TommyK; 16.12.2021, 12:59. Grund: Bezugsperson klarer markiert.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Zitat von TommyK Beitrag anzeigen
    Deine Aussage wurde nicht infrage gestellt.
    Wessen Aussage dann? Meine?


    Zitat von TommyK Beitrag anzeigen
    Finde nur "Als HTML speichern" oder "Als PDF speichern" des Übertragungsprotokolls, aber keine Export Funktion eins ausgefüllten Formulars.
    Genau darauf bin ich eingegangen. Du kannst auch ein ausgefülltes - nicht übermitteltes - Formular als PDF speichern. Was soll da so eine schnippische Bemerkung:

    Zitat von TommyK Beitrag anzeigen
    Danke, danach hatte ich gar nicht gefragt.

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  • TommyK
    antwortet
    Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
    die zitierte Aussage gilt.
    Danke, und keine Ahnung, warum Du das schreibst, Deine Aussage wurde nicht infrage gestellt.

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