Mieteinnahmen

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  • Terraner
    Neuer Benutzer
    • 21.12.2021
    • 6

    #1

    Mieteinnahmen

    Ich besitze ein Elternhaus, das vermietet wird. Meine Brüder und ich bilden eine Erbengemeinschaft für dieses Haus. Ich bekomme einen Teil der Mieteinnahmen. In der Anlage V stehen in der Rubrik "2 - Anteile an Einkünften": "Bauherren- / Erwerbergemeinschaften" und "Grundstücksgemeinschaften". Wo soll ich die Mieteinnahmen eintragen?

  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45928

    #2
    Bei Grundstücksgemeinschaften ! Aber nicht die Mieteinnahmen, sondern deinen Anteil am Überschuss der Erbengemeinschaft.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • Beamtenschweiß
      Erfahrener Benutzer
      • 10.04.2014
      • 3014

      #3
      Für die Erbengemeinschaft muss eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte abgegeben werden mit einer vollständig ausgefüllten Anlage V für das Objekt.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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