Ich besitze ein Elternhaus, das vermietet wird. Meine Brüder und ich bilden eine Erbengemeinschaft für dieses Haus. Ich bekomme einen Teil der Mieteinnahmen. In der Anlage V stehen in der Rubrik "2 - Anteile an Einkünften": "Bauherren- / Erwerbergemeinschaften" und "Grundstücksgemeinschaften". Wo soll ich die Mieteinnahmen eintragen?
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Mieteinnahmen
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X
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Bei Grundstücksgemeinschaften ! Aber nicht die Mieteinnahmen, sondern deinen Anteil am Überschuss der Erbengemeinschaft.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Für die Erbengemeinschaft muss eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte abgegeben werden mit einer vollständig ausgefüllten Anlage V für das Objekt.
Mit freundlichen Grüßen
Beamtenschweiß
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