Hallo Experten, habe in meiner Mini UG einen Gewinn von 4000 Euro. Im Vorjahr hat das FA im Bescheid einen vortragsfähigen Gewerbeverlust von 2000 festgestellt.
Trage ich den Verlust in die KSt-Erklärung irgendwo ein (ich finde keine Zeile) und berücksichtige ich im Gewerbesteuerformular den Verlustvortrag und melde einen Gewinn von 2000 oder die aktuellen 4000 und das FA berücksichtigt automatisch den vortragsfähigen Gewerbeverlust?
Vielen Dank für Antworten
Rainer
Trage ich den Verlust in die KSt-Erklärung irgendwo ein (ich finde keine Zeile) und berücksichtige ich im Gewerbesteuerformular den Verlustvortrag und melde einen Gewinn von 2000 oder die aktuellen 4000 und das FA berücksichtigt automatisch den vortragsfähigen Gewerbeverlust?
Vielen Dank für Antworten
Rainer
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