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KSt und GewerbeSt Formular wo vortragsfähigen Gewerbeverlust des Vorjahres eintragen

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    KSt und GewerbeSt Formular wo vortragsfähigen Gewerbeverlust des Vorjahres eintragen

    Hallo Experten, habe in meiner Mini UG einen Gewinn von 4000 Euro. Im Vorjahr hat das FA im Bescheid einen vortragsfähigen Gewerbeverlust von 2000 festgestellt.
    Trage ich den Verlust in die KSt-Erklärung irgendwo ein (ich finde keine Zeile) und berücksichtige ich im Gewerbesteuerformular den Verlustvortrag und melde einen Gewinn von 2000 oder die aktuellen 4000 und das FA berücksichtigt automatisch den vortragsfähigen Gewerbeverlust?
    Vielen Dank für Antworten
    Rainer

    #2
    Du solltest Dir mal einen steuerlichen Berater anlachen: Der bei der Gewerbesteuer festgestellte Verlust wird natürlich nur bei der Gewerbesteuer vorgetragen und angerechnet, der körperschaftsteuerliche Verlust wird nur bei der Körperschaftsteuer vor- und / oder zurückgetragen und der einkommensteuerliche Verlust nur bei der Einkommensteuer vor- und / oder zurückgetragen.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Danke für die Antwort, die verschiedenen Bescheide liegen ja vor, meine Frage ist:

      Gibt es in den Erklärungsformularen im elster.de/eportal zur KSt und GewSt 2020 und deren Anlagen
      Zeilen, in die diese Verlustvorträge einzutragen sind
      oder
      sind keine Eintragungen nötig und das FA verrechnet die Verlustvorträge automatisch mit dem Gewinn 2020?



      Bescheid
      31.12.2019
      über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer zum 31.12.2019
      Verbleibender Verlustvortrag zum 31.12.2019: 2000

      Bescheid
      für 2019 über den Gewerbesteuermessbetrag
      Der verbleibende Verlustvortrag beträgt: 2000

      Bescheid
      über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31.12.2019
      Vortragsfähiger Gewerbeverlust zum Schluss des laufenden Erhebungszeitraums: 2000


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        #4
        Es gibt in den Papierformularen keine derartigen Eintragungsmöglichkeiten, also auch nicht unter Mein Elster. Wenn es da Eintragungsmöglichkeiten giibt (kann das jetzt nicht prüfen) z.B. in eventuellen Zusatzangabenanlagen, dann ist das nur intern für Dich für die zutreffende Steuerberechnung, übermittelt wird das nicht an das Finanzamt, die haben die Daten selbst.

        Bei der Einkommensteuer gibt es eine Abfrage über vorhandene Verlust- und/oder Zuwendungsvorträge, bei der Gewerbesteuer nicht. Dort wird aber nur nach dem "ob" gefragt, nicht nach dem Betrag. Bei der Gewerbesteuer gibt es jede Menge exotische Verlustabfragen, der Normalfall (= popeliger normaler auf den 31.12. des Vorjahres festgestellter Verlust) ist aber nicht dabei.

        Schönen Gruß

        Picard777

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          #5
          Bei der Einkommensteuer gibt es eine Abfrage über vorhandene Verlust- und/oder Zuwendungsvorträge,
          Die aber bekanntlich nur für Zwecke der Steuerberechnung gedacht ist. An das Finanzamt wird auch bei der Einkommensteuer nichts übertragen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Habe ich doch geschrieben. Dieses Mal Du etwas zu schnell ?
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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              #7
              Habe ich doch geschrieben. Dieses Mal Du etwas zu schnell ?
              Ich habe nur den zweiten Absatz gelesen. Mea culpa
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Danke für die Beiträge,
                die sehr freundliche Sachbearbeiterin beim FA kannte die Elster-Online-Formulare nun auch nicht in der aktuellsten Form vollständig, bestätigte aber die Angabe des vollen Gewinns 2020 als korrekt bei KSt- und GewSt-Erklärung. Die gewährten Verlustvorträge werden dann im FA automatisch zur Anwendung gebracht und vom Gewinn abgezogen. Es sind keine Zeilen auszufüllen.

                Für die bilanziellen Belange muss man aber selbst den Verlustvortrag abziehen, um die KSt- und Gewerbesteuer berechnen zu können und in der FiBu die Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben buchen zu können.

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