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Umsatzsteuer 2020

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    Umsatzsteuer 2020

    Hallo,
    ich bin noch recht neu hier. Habe auch schon viel gelesen aber das für mich richtige leider noch nicht gefunden.
    Im November 2020 wurde meine Photovoltaikanlage installiert. Rechnung wurde im Dezember 2020 erstellt und natürlich auch bezahlt.
    Inbetriebnahme allerdings erst Januar 2021.
    Umsatzsteuer habe ich mir durch Umsatzsteuervoranmeldung Dez/2020 zurückgeholt. Auszahlung durch FA Mitte 2021
    Nun soll ich eine Umsatzsteuererklärung für 2020 abgeben.
    Da es in 2020 ja außer der Anschaffung der Anlage keine Umsätze gab muss wohl auch nicht viel eingetragen werden !?

    1. Steuernummer und allgemeine Angaben sind klar.
    2. Zeile 19 (Dauer der Unternehmereigenschaft) bin ich mir unsicher. Soll ich hier nichts eintragen oder das Datum der Montage bis 31.12.2020 ???
    3. In Zeile 22 Feld 133 trage ich eine 1 ein. Ich hoffe das ist richtig !?
    4. In Zeile 122 Feld 320 trage ich die MwSt. des Kaufpreises ein.

    Zu 2 hoffe ich auf Eure Hilfe.
    Was den Rest betrifft , ist hoffentlich alles richtig so

    MfG





    #2
    2. letzteres 3. das geht nicht 4. ja

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      #3
      Vielen Dank für die schnelle Antwort !!!
      Bin dadurch auch auf weitere interessante Beiträge gestoßen.
      Ich trage in Feld 133 die 2 ein.


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        #4
        In Zeile 133 ist ein Drop-Down-Feld.

        Ok, hab schon verstanden. Du treibst Dich hier im falschen Forum rum.

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          #5
          Hallo,

          du kannst in Zeile 22 Feld 133 weder eine 1 noch eine 2 eintragen.
          Womit arbeitest du?
          Gruß FIGUL

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            #6
            Ich muss mich jetzt wohl erstmal entschuldigen.
            Ich habe ursprünglich zum besseren Verständnis das Formular mal ausgedruckt.
            Bei meiner Fragestellung habe ich dann leider Ausdruck und Online Formular vermischt.
            Sorry !!!!!!

            Ich versuche meine Umsatzsteuererklärung ganz normal über elster.de zu machen. Ist wohl nicht so einfach wie ich dachte.
            In Feld 133 habe ich natürlich keine Zahl eingetragen (geht wie ihr beide ja schon gesagt habt nicht).
            Online habe ich die Auswahl "vereinbarte Entgelte" getroffen.

            Hoffe es ist nun so richtig !?

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              #7
              Online habe ich die Auswahl "vereinbarte Entgelte" getroffen.
              Das ist die Standardregelung. Man kann aber bei den geringen Beträgen auch beantragen, die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten zu entrichten.

              Im Jahr 2020 ist ja ohnehin noch keine Umsatzsteuer angefallen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Danke für Eure Hilfe.

                MfG
                chris472

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