Welche Dokumente sind schon abrufbar?

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  • PLS
    Erfahrener Benutzer
    • 06.01.2018
    • 152

    #1

    Welche Dokumente sind schon abrufbar?

    Hallo zusammen,

    wie kann ich schon jetzt prüfen, welche Dokumente (Lohnsteuerbescheinigung etc.) schon jetzt für 2021 zur Verfügung stehen?

    Vielen Dank und beste Grüße
  • FIGUL
    Neuer Benutzer
    • 05.03.2012
    • 8544

    #2
    Hallo,

    gar nicht.
    Der Bescheinigungsabruf über Mein Elster bietet als letztes Jahr 2020 an
    Gruß FIGUL

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45931

      #3
      In Mein ELSTER überhaupt nicht ! Das Jahr 2021 kann nämlich bisher noch nicht ausgewählt werden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      • holzgoe
        Erfahrener Benutzer
        • 19.01.2009
        • 12107

        #4
        Zitat von PLS Beitrag anzeigen
        ....
        wie kann ich schon jetzt prüfen, welche Dokumente (Lohnsteuerbescheinigung etc.) schon jetzt für 2021 zur Verfügung stehen?...
        Hallo PLS,

        alle Stellen die elektronische Daten übersenden -> Arbeitgeber, Rentenstellen usw. haben wie immer bis zum 28.02. des Folgejahres Zeit die Daten zu übermitteln.

        Tschüß

        Kommentar

        • Picard777
          Erfahrener Benutzer
          • 02.05.2006
          • 7872

          #5
          Bei im Laufe des Jahres beendeten Arbeitsverhältnissen kann der Ex-Arbeitgeber ggf. schon übermittelt haben, so dass das Finanzamt die Daten insoweit schon hat, aber siehe Beiträge #2 und #3. Bringt ja auch nicht wirklich etwas, denn der ganze Rest (Riester, Krankenversicherung, Rente, Arbeitgeber etc.) fehlt ja und Du machst ja auch keine Teilerklärung.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar

          • PLS
            Erfahrener Benutzer
            • 06.01.2018
            • 152

            #6
            Vielen Dank an euch alle für die ganzen Antworten!

            Kommentar

            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45931

              #7
              Bei im Laufe des Jahres beendeten Arbeitsverhältnissen kann der Ex-Arbeitgeber ggf. schon übermittelt haben, so dass das Finanzamt die Daten insoweit schon hat,
              Ich habe das heute in einem Fall mal ausprobiert. Bei einem Versorgungsempfänger, der 2021 verstorben ist, war die Lohnsteuerbescheinigung schon abrufbar,

              die gesetzliche Rente und die Krankenversicherung aber noch nicht. Vor Mitte Februar bekommt man selten alle Bescheinigungen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              • Gpswanderer
                Erfahrener Benutzer
                • 23.06.2011
                • 184

                #8
                Hallo,
                ich bin der Neue hier.

                Im Zusammenhang mit den Bescheinigungen wollte ich mal fragen, ob man benachrichtigt wird (Email), wenn neue Bescheinigungen abrufbar sind.

                Danke.

                Und ein gutes Neues Jahr allerseits.

                Gruß
                Klaus
                Gruß Klaus

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                • Charlie24
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.03.2014
                  • 45931

                  #9
                  ... ob man benachrichtigt wird (Email), wenn neue Bescheinigungen abrufbar sind.
                  Bei Mein ELSTER erfolgt keine Benachrichtigung. Bei etlichen kommerziellen Steuerprogrammen kann man den Abrufservice über den Anbieter buchen,

                  da wird man dann auch benachrichtigt.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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