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Bei im Laufe des Jahres beendeten Arbeitsverhältnissen kann der Ex-Arbeitgeber ggf. schon übermittelt haben, so dass das Finanzamt die Daten insoweit schon hat,
Ich habe das heute in einem Fall mal ausprobiert. Bei einem Versorgungsempfänger, der 2021 verstorben ist, war die Lohnsteuerbescheinigung schon abrufbar,
die gesetzliche Rente und die Krankenversicherung aber noch nicht. Vor Mitte Februar bekommt man selten alle Bescheinigungen.
Bei im Laufe des Jahres beendeten Arbeitsverhältnissen kann der Ex-Arbeitgeber ggf. schon übermittelt haben, so dass das Finanzamt die Daten insoweit schon hat, aber siehe Beiträge #2 und #3. Bringt ja auch nicht wirklich etwas, denn der ganze Rest (Riester, Krankenversicherung, Rente, Arbeitgeber etc.) fehlt ja und Du machst ja auch keine Teilerklärung.
....
wie kann ich schon jetzt prüfen, welche Dokumente (Lohnsteuerbescheinigung etc.) schon jetzt für 2021 zur Verfügung stehen?...
Hallo PLS,
alle Stellen die elektronische Daten übersenden -> Arbeitgeber, Rentenstellen usw. haben wie immer bis zum 28.02. des Folgejahres Zeit die Daten zu übermitteln.
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