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Innergemeinschaftliche Erwerbe & Steuerschuldumkehr

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    Innergemeinschaftliche Erwerbe & Steuerschuldumkehr

    Hallo zusammen,

    obwohl ich mich immer wieder mit der Thematik beschäftigt habe (auch hier im Forum), bin ich mir nach wie vor sehr unsicher, wie bzw. in welchen Zeilen/Feldern ich in der Umsatzsteuervoranmeldung innergemeinschaftliche Erwerbe, Einfuhrumsatzsteuer usw. angeben muss. Ich weiß wirklich nicht, woran das liegt. Irgendwie stehe ich bei dem Thema immer völlig auf dem Schlauch. Vielleicht kann mir das jemand für folgende Beispiele verraten:

    Beispiel 1: Ich miete mir als Einzelunterneher ein Software von einem Unternehmen mit Sitz in Irland (EU). Ich bekomme eine Rechnung ohne ausgeschriebene Umsatzsteuer über 10 EUR pro Monat.

    Beispiel 2: Ich bestelle mir für mein Einzelunternehmen ein Produkt aus Litauen (EU), welches mir per Post zugesendet wird. Ich bekomme ebenfalls eine Rechnung ohne ausgeschriebene Umsatzsteuer über 100 EUR.

    Beispiel 3: Ich nutze für mein Einzelunternehmen eine Dienstleistung (Fotobearbeitung) eines anderen Unternehmens, dass außerhalb der EU (USA/Indien) ansässig ist. Ich bekomme ebenfalls eine Rechnung ohne ausgeschriebene Umsatzsteuer über 100 EUR.

    Welche Beträge muss ich nun in welchen Zeilen / Feldern der Umsatzsteuervoranmeldung (vierteljährlich) direkt in "Mein ELSTER" eintragen?

    Viele Grüße
    Marc R.

    #2
    Der Leistungsempfänger als Steuerschuldner ist auf Seite 5 der Voranmeldung zu finden, innergemeinschaftliche Erwerbe aus Seite 4.

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      #3
      Beispiel 1: Kz 46, 47, 67
      Beispiel 2: Kz 89, 61
      Beispiel 3: Kz 84, 85, 67

      (Kz = Kennziffer, die bleiben über die Jahre konstant, wohingegen sich Zeilennummern jedes Jahr ändern können).

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        #4
        Vielen Dank mhanft ! Genau so habe ich es gebraucht. Beim Nachvollziehen der Kennziffern hat es jetzt total Sinn gemacht.

        Ein Beispiel hatte ich noch vergessen:

        Beispiel 4: Ich bestelle mir für mein Einzelunternehmen ein Produkt aus China (EU-Ausland), welches mir per Post zugesendet wird. Ich bekomme ebenfalls eine Rechnung ohne ausgeschriebene Umsatzsteuer.

        Meine Vermutung wäre, dass ich lediglich in Kz 62 die entstehende Einfuhrumsatzsteuer eintragen muss, oder sind hier noch weitere Felder auszufüllen?

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          #5
          Meine Vermutung wäre, dass ich lediglich in Kz 62 die entstehende Einfuhrumsatzsteuer eintragen muss, ...
          Das ist richtig.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von MarcR Beitrag anzeigen
            Meine Vermutung wäre, dass ich lediglich in Kz 62 die entstehende Einfuhrumsatzsteuer eintragen muss, oder sind hier noch weitere Felder auszufüllen?
            Das ist richtig - wenn du die denn bezahlt hast. Wenn's dir der Briefträger "einfach so" bringt únd gar kein Geld will, gibts natürlich auch nix einzutragen.

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              #7
              Alles klar, herzlichen Dank an alle für die Hilfe! Das hat mir sehr weiter geholfen.

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