Hallo zusammen,
obwohl ich mich immer wieder mit der Thematik beschäftigt habe (auch hier im Forum), bin ich mir nach wie vor sehr unsicher, wie bzw. in welchen Zeilen/Feldern ich in der Umsatzsteuervoranmeldung innergemeinschaftliche Erwerbe, Einfuhrumsatzsteuer usw. angeben muss. Ich weiß wirklich nicht, woran das liegt. Irgendwie stehe ich bei dem Thema immer völlig auf dem Schlauch. Vielleicht kann mir das jemand für folgende Beispiele verraten:
Beispiel 1: Ich miete mir als Einzelunterneher ein Software von einem Unternehmen mit Sitz in Irland (EU). Ich bekomme eine Rechnung ohne ausgeschriebene Umsatzsteuer über 10 EUR pro Monat.
Beispiel 2: Ich bestelle mir für mein Einzelunternehmen ein Produkt aus Litauen (EU), welches mir per Post zugesendet wird. Ich bekomme ebenfalls eine Rechnung ohne ausgeschriebene Umsatzsteuer über 100 EUR.
Beispiel 3: Ich nutze für mein Einzelunternehmen eine Dienstleistung (Fotobearbeitung) eines anderen Unternehmens, dass außerhalb der EU (USA/Indien) ansässig ist. Ich bekomme ebenfalls eine Rechnung ohne ausgeschriebene Umsatzsteuer über 100 EUR.
Welche Beträge muss ich nun in welchen Zeilen / Feldern der Umsatzsteuervoranmeldung (vierteljährlich) direkt in "Mein ELSTER" eintragen?
Viele Grüße
Marc R.
obwohl ich mich immer wieder mit der Thematik beschäftigt habe (auch hier im Forum), bin ich mir nach wie vor sehr unsicher, wie bzw. in welchen Zeilen/Feldern ich in der Umsatzsteuervoranmeldung innergemeinschaftliche Erwerbe, Einfuhrumsatzsteuer usw. angeben muss. Ich weiß wirklich nicht, woran das liegt. Irgendwie stehe ich bei dem Thema immer völlig auf dem Schlauch. Vielleicht kann mir das jemand für folgende Beispiele verraten:
Beispiel 1: Ich miete mir als Einzelunterneher ein Software von einem Unternehmen mit Sitz in Irland (EU). Ich bekomme eine Rechnung ohne ausgeschriebene Umsatzsteuer über 10 EUR pro Monat.
Beispiel 2: Ich bestelle mir für mein Einzelunternehmen ein Produkt aus Litauen (EU), welches mir per Post zugesendet wird. Ich bekomme ebenfalls eine Rechnung ohne ausgeschriebene Umsatzsteuer über 100 EUR.
Beispiel 3: Ich nutze für mein Einzelunternehmen eine Dienstleistung (Fotobearbeitung) eines anderen Unternehmens, dass außerhalb der EU (USA/Indien) ansässig ist. Ich bekomme ebenfalls eine Rechnung ohne ausgeschriebene Umsatzsteuer über 100 EUR.
Welche Beträge muss ich nun in welchen Zeilen / Feldern der Umsatzsteuervoranmeldung (vierteljährlich) direkt in "Mein ELSTER" eintragen?
Viele Grüße
Marc R.
Kommentar